FCN-Handballstar (23) vom Vater (47) missbraucht

Der Ingenieur (47) muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Urteil noch nicht rechtskräftig, der Anwalt des Vaters von Sara W. kündigte bereits Revision an
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Vater (47) der Handball-Spielerin verlor auch die zweite Prozessrunde vor dem Nürnberger Landgericht.
bayernpress.com Der Vater (47) der Handball-Spielerin verlor auch die zweite Prozessrunde vor dem Nürnberger Landgericht.

Der Ingenieur (47) muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Urteil noch nicht rechtskräftig, der Anwalt des Vaters von Sara W. kündigte bereits Revision an

NÜRNBERG Der Vater der Handball-Nationalspielerin Sara W. (23) ist am Montag vom Landgericht Nürnberg zu zweieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts hat der 47-jährige Mann seine damals noch minderjährige Tochter mehrfach sexuell missbraucht.

Rechtsanwalt Tobias Rudolph, der den Vater der Spitzensportlerin vertritt, sagte nach dem Urteil zur AZ: „Ich bin über diese Entscheidung schlichtweg entsetzt.“ Zugleich kündigte er an, mit weiteren juristischen Mitteln gegen das Urteil vorzugehen.

Richter Alexander Pühringer hatte sich zuvor über zwei Gutachten hinweggesetzt. Eine Gutachterin hatte im Verlauf des Prozesses Zweifel an der Glaubwürdigkeit Saras geäußert und erklärt, dass sie nicht sicher sei, ob die junge Frau die geschilderten Missbrauchsvorwürfe auch tatsächlich so erlebt habe. Diese Bedenken konnte Pühringer nicht nachvollziehen. Er erklärte in der Urteilsbegründung explizit, dass er das Opfer für absolut glaubwürdig halte.

Der Lügendetektor-Test gab dem Vater Recht

Auch eine weitere Hürde auf dem Weg zur Verurteilung des Angeklagten hielt der Vorsitzende Richter der 4. Strafkammer für nicht entscheidend. Der Vater der Handballerin, die von 2005 bis 2009 für den 1. FC Nürnberg in der Bundesliga spielte, hatte sich freiwillig einem Lügendetektortest unterzogen – und ihn bestanden.

Der Fall, der juristisch auch jetzt noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, zieht sich wie Kaugummi in die Länge. Vor gut einem Jahr hatte bereits das Amtsgericht Erlangen den Vater der Sportlerin zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Bereits damals stritt er alle Vorwürfe seiner Tochter ab, die behauptet, dass er mehrfach vor ihren Augen onaniert und sich halbnackt mit Beischlaf ähnlichen Bewegungen zu ihr ins Bett gelegt habe. Der erste von etwa einem Dutzend derartiger Vorfälle hat sich ihren Worten zufolge an ihrem 14. Geburtstag ereignet.

Trotz der verhängten Strafe durfte der 47-jährige Ingenieur das Gerichtsgebäude auf freiem Fuß verlassen. Der Staatsanwalt hatte noch während des laufenden Prozesses einen Haftbefehl gegen ihn beantragt. Doch so weit wollte am Ende nicht einmal Richter Pühringer gehen. H. Reister

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.