Fax-Panne verzögert Verfahren um zurückzuholenden Flüchtling

München (dpa/lby) - Im Fall eines nach Griechenland gebrachten Flüchtlings, den die Bundesrepublik zurück nach Deutschland holen muss, hat es eine Panne beim Faxen von Unterlagen gegeben. Der Anwalt des Afghanen hatte mit einem Schreiben am 26.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Licht an dem Knopf eines Fax-Gerätes leuchtet. Foto: Kay Nietfeld/Archivbild
dpa Das Licht an dem Knopf eines Fax-Gerätes leuchtet. Foto: Kay Nietfeld/Archivbild

München (dpa/lby) - Im Fall eines nach Griechenland gebrachten Flüchtlings, den die Bundesrepublik zurück nach Deutschland holen muss, hat es eine Panne beim Faxen von Unterlagen gegeben. Der Anwalt des Afghanen hatte mit einem Schreiben am 26. August gefordert, dass das Verwaltungsgericht München Zwangsgeld androht, weil zu wenig für die Rückholung des Mannes getan werde. Das Fax kam aber nach dpa-Informationen bei der 18. Kammer des Gerichts nicht an.

Eine Woche später faxte der Anwalt erneut ein Schreiben mit dem alten Antrag im Anhang - diesmal erfolgreich. Wo der erste Antrag ist, weiß niemand. Aber ein Fax-Protokoll belegt, dass er angekommen sein müsste. "Wir gehen auf jeden Fall von einem menschlichen und keinem technischen Fehler aus", sagte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage.

Die Bundespolizei hatte den AfghanenEnde Mai an der Grenze zu Österreich in einem Zug abgefangen und am folgenden Tag nach Griechenland gebracht, wo er in Abschiebehaft kam. Er hatte in Griechenland vor der Einreise nach Deutschland Asyl beantragt.

Grundlage der Zurückweisung war eine vor einem Jahr mit Griechenland getroffene Vereinbarung. Danach kann die Bundespolizei Menschen in das Landzurückschicken, die dort schon Asyl beantragt haben.

Das Münchner Verwaltungsgericht ordnete jedochin einem Eilbeschluss an, dass die Bundesrepublik den Mann "umgehend" zurückholen muss. Es meldete grundsätzliche Bedenken an der Praxis und am griechischen Asylsystem an, entschied aber nur im Einzelfall.

Laut Pro Asyl ist es die erste Entscheidung dieser Art. Weder die Flüchtlingsorganisation noch der Anwalt des Mannes wollten sich auf Anfrage zu den Verzögerungen wegen des Faxes äußern.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.