Fataler Schubser am Vatertag – sein Kumpel stürzte in den Tod

Ein Missverständnis führte am 17. Mai 2007 zum tragischem Unglücksfall in Langwasser: Hans B. (49) musste sich jetzt vor dem Schwurgericht verantworten...
von  Abendzeitung
Bat die Angehörigen um Entschuldigung: der angeklagte Mediengestalter (49) vor dem Nürnberger Schwurgericht.
Bat die Angehörigen um Entschuldigung: der angeklagte Mediengestalter (49) vor dem Nürnberger Schwurgericht. © Berny Meyer

Ein Missverständnis führte am 17. Mai 2007 zum tragischem Unglücksfall in Langwasser: Hans B. (49) musste sich jetzt vor dem Schwurgericht verantworten...

NÜRNBERG Nach diesem Vatertag hatten drei Kinder keinen Vater mehr! Im Streit versetzte der Schlesier Hans B.* (49) einem Landsmann (43) so unglücklich einen Schlag, dass der auf eine Treppe stürzte und sich einen Schädelbruch zuzog. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge war Mediengestalter Hans B. am Donnerstag vor dem Nürnberger Schwurgericht angeklagt. Sichtlich gebeutelt entschuldigte er sich bei den Angehörigen des Verstorbenen.

An Himmelfahrt, dem 17. Mai 2007, saß der arbeitslose Installateur Fritz H.* (43) im Park nahe des U-Bahnhofs Langwasser und trank Bier. Gegen 20.30 Uhr kam der in der Nähe wohnende, ebenfalls alkoholisierte Hans B. vorbei. Er wollte sich bei seinem Bekannten Fritz H. wegen eines früheren Vorfalls entschuldigen. Damals hatte er sich in ein Gespräch eingemischt, das H. auf polnisch mit einer Frau führte.

Das Problem: Der geschiedene Installateur hatte am Vatertag eine andere Frau dabei. Und die fragte pikiert: „Warst du wieder mit dieser Prostituierte zusammen?“

Benommen und blutend fuhr er mit der U-Bahn heim

Der Installateur attackierte daraufhin den „Verräter“ mit Tritten und wurde von seiner Begleiterin Richtung U-Bahn-Station weggezogen. Der getretene Hans B. folgte ihnen, schlug dem Installateur wütend die Faust auf den Kopf. Der drehte sich um, trat einen Schritt zurück – und stürzte die Steinstufen hinab.

Benommen und am Kopf blutend, fuhr er mit seiner Freundin per U-Bahn heim. Am nächsten Morgen telefonierte Fritz H. mit seiner älteren Tochter (24), freute sich auf das geplante Treffen mit seinen drei Kindern, so die Zeugin unter Tränen. Stunden später war er tot. Das Alarmieren des Notarztes hatte er stets verweigert. Doch auch sofortige Hilfe hätte ihn wohl nicht retten können, stellte ein Gutachter fest.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge im minderschweren Fall erhielt Hans B. (saß einen Monat in U-Haft) zwei Jahre Bewährungsstrafe, muss 5000 Euro an die jüngste Tochter (12) des Toten zahlen. Strafmildernd war, dass der Familienvater seit 1987 eine Arbeitsstelle hat und nicht vorbestraft ist, auch dass der Getötete den Streit anfing. Als streitlustig war Fritz H. bei der Polizei mit fast 80 Vorgängen bekannt, von Körperverletzungsdelikten bis zu Platzverweisen cis

(*Namen geändert).

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