Fast sechs Jahre Haft für Messerstiche im Bordell

Traunstein (dpa/lby) - Nach einer Messerattacke in einem Bordell hat das Landgericht Traunstein am Dienstag einen 57-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Nach einem Jahr und sieben Monaten Haft soll er dabei in einer Erziehungsanstalt untergebracht werden, wie ein Gerichtssprecher sagte.
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Das Landgericht Traunstein. Foto: Peter Kneffel/Archivbild
dpa Das Landgericht Traunstein. Foto: Peter Kneffel/Archivbild

Traunstein (dpa/lby) - Nach einer Messerattacke in einem Bordell hat das Landgericht Traunstein am Dienstag einen 57-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Nach einem Jahr und sieben Monaten Haft soll er dabei in einer Erziehungsanstalt untergebracht werden, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Gericht sah die Tat anders als die Staatsanwaltschaft nicht als versuchten Mord an.

Der Mann soll im März mit einem Messer auf Mitarbeiter des Rosenheimer Etablissements "Geilhaus" losgegangen sein, nachdem zuvor eine Prostituierte die Wünsche des Mannes nicht in seinem Sinn erfüllt hatte. Der Mann hatte laut Anklage 50 Euro für bestimmte Praktiken vereinbart, die Frau dann aber darüber hinaus auch im Gesicht, an den Haaren, an Rücken und Nacken angefasst. Die Frau brach deshalb ab; der Kunde wurde des Hauses verwiesen. Daraufhin soll er gedroht haben, alle umzubringen. Den Ermittlungen zufolge lief er nach Hause und kehrte wenig später mit zwei Küchenmessern zurück.

Sein Sohn versuchte, ihn aufzuhalten - jedoch vergeblich. Der Mann soll auf einen Bordell-Mitarbeiter eingestochen und ihn über dem linken Auge und an der Schulter getroffen haben. Der Angegriffene und ein Kollege konnten den Täter schließlich niederringen.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als auf niederster Stufe stehend bewertet und den Mann wegen versuchten Mordes angeklagt, obwohl der Verletzte nach ambulanter Versorgung seiner Wunden aus dem Krankenhaus entlassen werden konnte.

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