Fast 500 illegale Autorennen in zwei Jahren in Bayern

Seit Herbst 2017 ist es eine Straftat: öffentliche Straßen als Rennstrecke zu missbrauchen. Doch meist junge Männer veranstalten nach wie vor ihr illegales Kräftemessen mit PS-Boliden - regelmäßig ein Fall für die Polizei.
von  dpa
Ein beschädigtes Auto steht nach einem Unfall bei einem illegalen Autorennen. Foto: Alexander Auer/dpa/Archivbild
Ein beschädigtes Auto steht nach einem Unfall bei einem illegalen Autorennen. Foto: Alexander Auer/dpa/Archivbild © dpa

München (dpa/lby) - In Bayern hat die Polizei in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 485 illegale Kraftfahrzeugrennen registriert. Drei Menschen kamen dabei ums Leben - mehr als 60 wurden verletzt. Während 2018 insgesamt 191 Rennen erfasst wurden, stieg die Zahl im vergangenen Jahr deutlich auf 294. Dies berichtete das bayerische Innenministerium zu einer Landtagsanfrage des SPD-Abgeordneten Markus Rinderspacher.

Im Oktober 2017 war in Deutschland ein neues Gesetz gegen Autorennen in Kraft getreten. Wegen der zunehmenden Zahl von unerlaubten Rennen auf öffentlichen Straßen hatte der Gesetzgeber damals einen neuen Straftatbestand geschaffen. Bis dahin wurden die Rennen nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn es zu keinen Unfällen kam.

Nach den Zahlen des Ministeriums wurden 2018 in der niederbayerischen Landkreisen Regen und Landshut zwei Menschen bei verbotenen Rennen getötet, im Folgejahr starb ein Mensch bei einem Autorennen im Kreis Pfaffenhofen an der Ilm in Oberbayern. 63 Menschen wurden in den beiden Jahren im Zusammenhang mit illegalen Rennen verletzt.

Wie das Ministerium berichtet, sind die Teilnehmer solcher Privatrennen "fast ausschließlich männlich, in den meisten Fällen jünger als 30 Jahre und im Besitz leistungsstarker Fahrzeuge unterschiedlicher Marken". Es sei anzunehmen, dass die Verabredungen zu solchen Rennen beispielsweise über Internet-Chats oder auch spontan stattfinden.

Laut der Strafverfolgungsstatistik wurden 2018 in Bayern 40 Angeklagte wegen verbotener Rennen verurteilt. Zahlen für 2019 liegen noch nicht vor. Die bisherige Praxis weist nach Ansicht des Innenministeriums darauf hin, dass der neu geschaffene Gesetzestext die gewünschte Wirkung zur Verfolgung verbotener Rennen erfülle.

Auch Rinderspacher sagte: "Die Gesetzesverschärfung im Bund hat sich als richtig und notwendig erweisen." Eine konsequente Strafverfolgung sei nötig, "denn grob rechtswidrige und rücksichtslose Raserwettbewerbe stellen eine große Gefahr für die Verkehrssicherheit dar", meinte der SPD-Abgeordnete.

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