Familienmörder von Gunzenhausen legt Revision ein
Ansbach (dpa/lby) - Der Familienmörder von Gunzenhausen will das Urteil nicht akzeptieren und hat Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe werde es überprüfen, teilte das Landgericht Ansbach am Freitag mit. Es hatte den 31 Jahre alten Angeklagten Mitte Mai wegen Mordes in vier Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Die Kammer war davon überzeugt, dass der Mann Mitte Juni vergangenen Jahres in der ehemaligen Familienwohnung in Gunzenhausen seine von ihm getrennt lebende 29-jährige Ehefrau, seine neun und sieben Jahre alten Söhne sowie seine drei Jahre alte Tochter im Schlaf überraschte und mit Messerstichen tötete. Das Urteil des Landgerichts ist mit der Revision nicht rechtskräftig.
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