Fall Brochier: BGH lehnt Ankläger-Revision ab
Der Staatsanwalt rügte zu mildes Urteil für Rhodri Phillips – doch es bleibt bei einer Bewährungstrafe.
NÜRNBERG Als unbegründet verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) gestern die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil im Brochier-Prozes.
Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth rechtskräftig, das den adeligen Briten Rhodri Phillips im März 2008 wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zur Zahlung von 18 000 Euro (entspricht einer Strafe von sechs Monaten) verurteilt hatte.
Staatsanwalt Peter Dycke hatte in seiner Revision gerügt, dass das Gericht im Urteil zwei verschiedene Strafen ausgesprochen hatte, eine Bewährungs- und eine Geldstrafe, wie es mit Rhodris Verteidigern Sven Oberhof und Gerhard Strate vereinbart war. Im Gegenzug gab’s einen schnellen Prozess mit einem Geständnis. Mit diesem Trick der Urteilsspaltung konnte so eine Haftstrafe vermieden werden, die ab zwei Jahren automatisch ansteht. Der BGH fand die Taktik nicht anstößig, solange die Höhe der auszusprechenden Gesamtstrafe nicht unterschritten werde.
Phillips hatte die Nürnberger Rohr- und Anlagenbaufirma Hans Brochier (700 Beschäftigte) Anfang 2005 für einem Euro gekauft. Doch statt das Unternehmen zu sanieren, transferierte er elf Millionen Euro aus dem Betriebsvermögen nach London. Das Geld verwendete er für den Kauf einer Firma und für seinen aufwändigen Lebensstil. Nach einem Jahr war Brochier pleite.
Der Brite soll inzwischen eine Sprengstoff-Firma leiten.
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