Fahrverbots-Regeln für Raserei vorerst außer Kraft gesetzt

München (dpa/lby) - Der umstrittene neue Bußgeldkatalog wird in Bayern vorerst nicht mehr angewendet. "Wir werden deshalb ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage anwenden", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München.
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Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern. Foto: Sven Hoppe/dpa-Pool/dpa/Archivbild
dpa Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern. Foto: Sven Hoppe/dpa-Pool/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Der umstrittene neue Bußgeldkatalog wird in Bayern vorerst nicht mehr angewendet. "Wir werden deshalb ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage anwenden", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Der Freistaat folgt damit einer Aufforderung des Bundes, die Neuregelungen auszusetzen, da die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind - wegen eines "fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage".

Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten: Demnach droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell - zuvor galt dies bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Herrmann betonte, dass Bayern die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Mai angekündigte Überarbeitung der Regelung zu den Fahrverboten unterstütze: "Die Änderungsverordnung mit den konkreten Details bleibt abzuwarten. Das Bundesverkehrsministerium hat jedenfalls eine umfassende Länderbeteiligung angekündigt."

Unter den Bundesländern geht die Meinung über die Aussetzung des Bußgeldkataloges aber stark auseinander. Wie Bayern kündigte etwa auch das Saarland an, die Fahrverbots-Regeln vorerst aussetzen zu wollen, dagegen erklärte Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke): "Es gibt keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen."

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