Fahrlässige Tötung: Fahrer nimmt Berufung zurück

Würzburg (dpa/lby) - Der Würzburger Berufungsprozess wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Streufahrzeugfahrer ist geplatzt. Der Angeklagte habe am Donnerstag überraschend seine Berufung zurückgenommen, sagte der leitende Oberstaatsanwalt am Donnerstag in Würzburg.
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/Archiv
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David Ebener/Archiv

Würzburg (dpa/lby) - Der Würzburger Berufungsprozess wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Streufahrzeugfahrer ist geplatzt. Der Angeklagte habe am Donnerstag überraschend seine Berufung zurückgenommen, sagte der leitende Oberstaatsanwalt am Donnerstag in Würzburg. Damit ist das Urteil des Amtsgerichtes von vor einem Jahr nun rechtskräftig. Der 58-jährige Mann muss damit seine 22-monatige Haftstrafe absitzen.

Der ehemalige Mitarbeiter der 1800-Einwohner-Gemeinde Erlabrunn (Landkreis Würzburg) soll bei Streuarbeiten im Januar 2016 mit einem Traktor eine 71 Jahre alte Fußgängerin überfahren haben. Die Frau wurde so schwer verletzt, dass sie noch am Unfallort starb.

Der Mann war dennoch weitergefahren und soll später versucht haben, Spuren zu vertuschen. Auch im Berufungsprozess vor dem Landgericht Würzburg verstrickten sich der Angeklagte sowie Bekannte und Verwandte des Mannes in Widersprüche.

Die Staatsanwaltschaft habe ihre Berufung ebenfalls zurückgenommen - "damit endlich Rechtsfrieden einkehrt und den Angehörigen auch im Hinblick auf Opferschutz der weitere Prozess erspart bleibt", so der Leitende Oberstaatsanwalt weiter. Bei Berufungsprozessen kann jederzeit und bis zum letzten Wort des Angeklagten die Berufung zurückgenommen werden.

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