Fahrerflucht: Prozess gegen Streufahrzeugfahrer
Würzburg (dpa/lby) - Hat der Fahrer eines Streufahrzeuges aus Versehen eine Frau überfahren und ist anschließend getürmt? Diese Frage soll von Mittwoch (9.00 Uhr) an vor dem Würzburger Landgericht beantwortet werden. Auf der Anklagebank sitzt ein 58 Jahre alter Mann, der im Januar 2016 im kleinen Ort Erlabrunn (Landkreis Würzburg) mit dem Streufahrzeug der Gemeinde unterwegs war.
Vor einem Jahr war der Fall bereits vor dem Amtsgericht verhandelt worden. Die Richterin verurteilte den Mann damals wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Nun wird der Fall vor dem Landgericht neu verhandelt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten Berufung eingelegt.
"Es ist jetzt alles offen. Das Urteil kann rein theoretisch auch schlechter werden als beim letzten Mal", sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwältin hatte im Herbst 2017 eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung dagegen hatte auf Freispruch mangels Beweisen plädiert.
Im ersten Prozess hatte der Angeklagte alle Vorwürfe zurückgewiesen. Gegen zwei Zeugen, die zu seinen Gunsten ausgesagt hatten, laufen Verfahren wegen des Verdachts der Falschaussage vor Gericht. Der Mann hatte zudem selbst seit dem Unfall den Ermittlern gegenüber widersprüchliche Angaben gemacht und soll der Staatsanwaltschaft zufolge versucht haben, Fakten zu vertuschen. So soll Zeugen aus dem ersten Prozess und Ermittlern zufolge das Streufahrzeug auf seinen Wunsch hin nach dem Unfall neu lackiert worden sein und er soll auswählte Handydaten vom Tag des Unfalls von seinem Telefon gelöscht haben.
Die 71 Jahre alte Frau war an einer Engstelle des Ortes überfahren worden. Zunächst gingen die Ermittler von einem Glatteis-Sturz aus. Die Obduktion widerlegte diese These. Auf ihrem Körper waren Reifenspuren gefunden worden. Umfangreiche Zeugenbefragungen, eine 3D-Unfallrekonstruktion und die Untersuchung zahlreicher Fahrzeuge führten schließlich zu dem kommunalen Streufahrzeug. Der Angeklagte war den Ermittlungen zufolge an dem Morgen damit unterwegs.
Es sind elf Prozesstage angesetzt. Ein Urteil ist noch vor Weihnachten möglich.
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