Facebook & Co.: Was ist im Büro erlaubt?

Wenn es auf der Arbeit langweilig wird, surft mancher gern im Internet. Das kann böse Folgen haben – wenn’s der Chef zuvor verboten hat. Wie halten es Nürnbergs Firmen mit privatem Online-Verkehr?
von  Abendzeitung
Schnell man schauen, was Facebook bietet? Besser nicht während der Arbeitszeit! Private Nutzung ist in den meisten Betrieben nicht gestattet.
Schnell man schauen, was Facebook bietet? Besser nicht während der Arbeitszeit! Private Nutzung ist in den meisten Betrieben nicht gestattet. © dpa

NÜRNBERG So ein Bürotag, man weiß es, kann seine Längen haben. Süße Ablenkung bescheren wenige Buchstaben, eingetippt in den Browser am Büro-PC: Am attraktivsten ist die Pause unter www.facebook.de – wo heute fast jeder mit jedem verbunden ist. Dies kann eigentlich kein Vergehen sein – ist doch womöglich die eigene Firma selbst Mitglied und postet Produkte und Dienstleistungen.


Die Rechtslage ist aber anders, weiß Anwältin Jasemin-Elisabeth Patterson-Baysal vom Nürnberger Portal anwalt.de. „Grundsätzlich gilt: Ein Recht auf Internetzugang oder E-Mail-Zugriff am Arbeitsplatz gibt es nicht!” Sind die Mitarbeiter schriftlich über das Verbot der privaten Nutzung informiert, kann in Einzelfällen auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Die AZ hat sich erkundigt, welche Regelungen Nürnberger Arbeitgeber getroffen haben:



Die Stadt Nürnberg hat schon seit 1997 unmissverständlich festgelegt: „Die Nutzung des Internets außerhalb der bezeichneten Aufgaben und zu privaten Zwecken ist nicht zulässig.”

Die Sparkasse Nürnberg nutzt soziale Netzwerke bereits länger. Im Oktober erhielten 400 Mitarbeiter iPhones. Sie sollen ihren Kunden damit das MobileBanking ganz praktisch erklären. Für Internet und Social Media gilt: Rein private Nutzung während der Arbeitszeit ist nicht erlaubt.

Rudolf Berthold Gerhard von der Datev fasst zusammen: „Wir haben Social- Media-Richtlinien. Diese gelten für alle Mitarbeiter. Wir vertrauen dabei auf das Verantwortungsbewusstsein unserer Mitarbeiter.”

Stefan Schindler, im Vorstand der Sparda-Bank Nürnberg: „Grundsätzlich ist die private Internetnutzung am Arbeitsplatz bei der Sparda-Bank Nürnberg nur eingeschränkt erlaubt. Neue Richtlinien für Social Media werden gerade entwickelt.”

Die IHK Nürnberg vertraut ihren Mitarbeitern: Surfen im Internet wird „gelegentlich” geduldet. Vorgabe sind „nicht mehr als 15 Minuten am Tag”.

Die N-Ergie entwickelt gerade neue Richtlinien für den Umgang mit Web 2.0-Portalen. Mitarbeiter mit Zugang zum Internet dürfen das auch privat nutzen. Es muss aber dokumentiert sein, dass es in einer Pause geschieht!

Siemens regelt verbindlich den Verhaltensrahmen für Mitarbeiter: Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel dürfen ausschließlich für Unternehmenszwecke und nicht zum persönlichen Nutzen verwendet werden.

Klaus Schardt, Chef der Fürther PR-Agentur Kontext hat nur die „Nutzung von Internetseiten mit gesetzeswidrigem, rechtsradikalem oder pornografischem Inhalt” schriftlich untersagt.

Peter Budig

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