Experten kündigen Bericht zum neuen Polizeigesetz an

Das verschärfte bayerische Polizeirecht wird derzeit von Verfassungsrichtern in Karlsruhe und München überprüft - Ausgang offen. Und von einer Kommission. Die hat aber einen anderen Fokus.
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Mitglieder des Bündnis "noPAG - Nein! Zum neuen Polizeiaufgabengesetz" vor dem Rathaus auf dem Marienplatz. Foto: Sven Hoppe/Archiv
dpa Mitglieder des Bündnis "noPAG - Nein! Zum neuen Polizeiaufgabengesetz" vor dem Rathaus auf dem Marienplatz. Foto: Sven Hoppe/Archiv

München (dpa/lby) - Die Expertenkommission, die das neue und hoch umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz überprüft, will bis Mitte des Jahres ihren Bericht vorlegen. Das kündigte der Kommissionsvorsitzende Karl Huber, einst Präsident des bayerischen Verfassungsgerichtshofs, am Mittwoch in München an.

Das Gremium prüft die Neuregelungen auf Praxistauglichkeit und Anwendbarkeit. Rechtlich werden sie vom Bundesverfassungsgericht und vom bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft.

Huber wollte bei der Vorstellung des ersten Arbeitsberichts noch keine Schlussfolgerungen ziehen oder gar Empfehlungen abgeben. Er berichtete allerdings von einzelnen kritischen Anmerkungen, die Polizeigewerkschaften in Gesprächen mit den Experten geäußert hätten.

Zahlen nannte Huber zu Fällen, in denen Menschen länger als nach früheren Regelungen erlaubt in Gewahrsam genommen wurden. Diese Möglichkeit, sogenannte Gefährder länger als zwei Wochen einzusperren, war bereits 2017 ins bayerische Gesetz aufgenommen worden.

Im ersten Jahr nach Inkrafttreten dauerte eine solche Präventivhaft nach Angaben Hubers in 29 Fällen länger als einen Tag und in 11 Fällen länger als zwei Wochen. Die Dauer habe dann zwischen zwei und drei Wochen und maximal zwei Monaten geschwankt. "Länger als zwei Monate ist noch nie jemand in Gewahrsam gewesen", betonte Huber.

Im vergangenen Jahr waren in München und in anderen Städten Zehntausende Menschen gegen das schärfere Polizeirecht auf die Straße gegangen. Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass bei vielen polizeilichen Befugnissen die Eingriffsschwelle deutlich gesenkt wurde. Online-Durchsuchungen von Computern beispielsweise oder elektronische Fußfesseln sind nun schon bei einer "drohenden" und nicht erst bei einer konkreten Gefahr möglich - wenn ein Richter zustimmt.

Die Bundestagsabgeordneten von FDP, Linken und Grünen haben vor dem Bundesverfassungsgericht gemeinsam gegen das Gesetz geklagt. In Bayern haben Grüne, SPD und FDP Klagen beim bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Die neue bayerische Koalition aus CSU und Freien Wähler hat - auch auf Basis der erwarteten Experten-Empfehlungen - eine Überprüfung des Gesetzes vereinbart. Geprüft werden soll etwa, ob bei der Anwendung des Begriffs der "drohenden Gefahr" Korrekturen nötig sind.

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