Ex-Staatssekretär Pfahls ist rechtskräftig verurteilt – Revisionsantrag wurde zurückgezogen

Das Gefängnisurteil gegen den ehemaligen Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls wegen betrügerischen Bankrotts ist rechtskräftig.
dapd |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Das Gefängnisurteil gegen den ehemaligen Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls wegen betrügerischen Bankrotts ist rechtskräftig.

Augsburg - Wie das Landgericht Augsburg am Dienstag mitteilte, nahm Pfahls seine ursprünglich eingelegte Revision gegen ein Urteil der 10. Strafkammer zurück. Der 69-Jährige war im November zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er soll ein Vermögen von gut fünf Millionen Euro systematisch vor dem Finanzamt und der Justiz versteckt und sich zu Unrecht für mittellos erklärt haben.

In dem Augsburger Prozess waren auch Pfahls Ehefrau und der Geschäftsmann Dieter Holzer wegen Beihilfe zum Bankrott zur jeweils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Wie das Augsburger Landgericht am Dienstag weiter mitteilte, hatten die übrigen in dem Verfahren Angeklagten mit einer Ausnahme das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Pfahls war eine Schlüsselfigur in der CDU-Parteispendenaffäre um den Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber.

Der Ex-Staatssekretär war nach Jahren auf der Flucht 2005 in Augsburg wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Im November 2011 wurde er erneut verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er sofort nach seiner Freilassung seine Villa in Südfrankreich an einen Strohmann verkauft und mehrere Millionen Euro auf Tarnkonten unter anderem auf den Bahamas, in Luxemburg und in der Schweiz verschoben.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.