Ex-Denkmalpfleger muss 730 000 Euro an Bayern zahlen

Regensburg (dpa/lby) - Bayerns früherer Chef-Denkmalpfleger muss nach einem Urteil an den Freistaat rund eine Dreiviertelmillion Euro Schadenersatz zahlen. Der ehemalige Generalkonservator Egon Johannes Greipl hatte als Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege zahlreiche Arbeitsverträge mit Mitarbeitern geschlossen, ohne dafür Beiträge an die Sozialkassen abzuführen.
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Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: D.- W. Ebener/Archiv
dpa Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: D.- W. Ebener/Archiv

Regensburg (dpa/lby) - Bayerns früherer Chef-Denkmalpfleger muss nach einem Urteil an den Freistaat rund eine Dreiviertelmillion Euro Schadenersatz zahlen. Der ehemalige Generalkonservator Egon Johannes Greipl hatte als Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege zahlreiche Arbeitsverträge mit Mitarbeitern geschlossen, ohne dafür Beiträge an die Sozialkassen abzuführen. Das Verwaltungsgericht Regensburg entschied deswegen, dass der 70-Jährige rund 730 000 an Bayern zahlen müsse. Gegen das Urteil könne nun Antrag auf Zulassung einer Berufungsverhandlung beim Verwaltungsgerichtshof in München gestellt werden, teilte das Regensburger Gericht am Montag mit (Az. RN 1 K 14.2132).

Greipl war von 1999 bis 2013 Chef des bayerischen Denkmalamtes. Im Rahmen eines Denkmalschutzprojektes hatte er reihenweise befristete sogenannte Werkverträge geschlossen, für die keine Sozialabgaben abgeführt wurden. Im Jahr 2010 hatte ein Arbeitsgericht erstmals entschieden, dass es sich doch um normale sozialversicherungspflichtige Jobs handele. Dennoch hat Greipl nach Angaben eines Gerichtssprechers noch etwa 90 ähnliche Verträge vereinbart. Der Freistaat musste schließlich das Geld an die Renten- und Krankenkassen sowie die Arbeitslosenversicherung zahlen.

Deswegen klagte das Land gegen seinen ehemaligen Spitzenbeamten. Greipl habe grob fahrlässig gegen seine Dienstpflichten verstoßen. Der Beklagte wies das zurück. Nach Angaben des Gerichts hatte Greipl in dem Verfahren erklärt, dass er nach dem ersten Urteil von einem Fachanwalt ein neues Vertragsmuster habe erstellen lassen, um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu vermeiden. Eine ergänzende Stellungnahme war von Greipls Rechtsanwalt am Montag zunächst nicht zu erhalten.

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