Ex-Club-Vize Schneider wird der Prozess gemacht!

NÜRNBERG Siegfried „Siggi“ Schneider (60) hat schon bessere Zeiten erlebt. Am Mittwoch kam für den fraktionslosen Stadtrat, der auch schon Vizepräsident des 1. FC Nürnberg war, ein weiteres, nicht gerade erbauendes Kapitel dazu. Vor dem Amtsgericht muss er sich wegen Betrugsvorwurfs verantworten. Es geht um eine Rechnung über 3366 Euro, die Siggi Schneider nicht bezahlt hat.
Das war vor gut einem Jahr, als seine Maler-Firma kurz vor der Pleite stand und alles drunter und drüber ging. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass ihm zu dem Zeitpunkt bereits klar gewesen sein muss, die Rechnung nicht bezahlen zu können. Strafrechtlich wäre das ein Betrug. Siggi Schneider erhielt dafür einen Strafbefehl (rund 7000 Euro) der Staatsanwaltschaft, akzeptierte ihn aber nicht. Nur deshalb kam es gestern auch zum öffentlichen Prozess. Bei der nicht bezahlten Rechnung geht es um Mietkosten. Schneiders Firma hatte mehrere Appartements angemietet, um zeitweise beschäftigte Mitarbeiter dort unterzubringen. „Um solche Vorgänge habe ich mich damals nicht gekümmert. Ich war zwar nominell noch der Chef der Firma, die Geschäftsführung lag aber in den Händen eines neu eingestiegenen Gesellschafters. Ich war von da ab vor allem damit beschäftigt, möglichst viele Aufträge an Land zu ziehen, um die Insolvenz zu vermeiden“, sagte Siggi Schneider zur AZ.
Vor Gericht beteuerte er, dass er keinen umfassenden Einblick mehr in die Geschäftsbücher besessen habe. Deshalb sei es für ihn auch nicht möglich gewesen, die finanzielle Lage der Firma korrekt einzuschätzen. Der „quasi“-Geschäftsführer, der als Zeuge vor Gericht aussagte, stellte die damalige Situation allerdings etwas anders dar. „Natürlich hatte er Einblick in die Geschäftsbücher“, erklärte er. Das Gericht konnte sich aufgrund der weit auseinander klaffenden Aussagen noch kein exaktes Bild machen. Amtsrichterin Heidi Dünisch will deshalb weitere Zeugen vernehmen und sich verschiedene Geschäftsunterlagen ansehen. In zwei Wochen geht es weiter.