Europäischer Haftbefehl: NS-Verbrecher lebt unbehelligt in Bayern

Er steht auf der Liste der meisgesuchten NS-Verbrecher auf Platz 3. Jetzt hat die Niederlande einen Haftbefehl gegen den in Bayern lebenden Klaas F. ausgestellt. Der 88-Jährige wurde schon verurteilt und flüchtete nach Bayern.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Illustration
dpaH Illustration

MÜNCHEN - Er steht auf der Liste der meisgesuchten NS-Verbrecher auf Platz 3. Jetzt hat die Niederlande einen Haftbefehl gegen den in Bayern lebenden Klaas F. ausgestellt. Der 88-Jährige wurde schon verurteilt und flüchtete nach Bayern.

In den Fall eines seit Jahrzehnten unbehelligt in Bayern lebenden mutmaßlichen NS-Verbrechers kommt Bewegung. Die Niederlande haben einen europäischen Haftbefehl gegen Klaas F. ausgestellt, wie das Simon Wiesenthal Center in Jerusalem am Donnerstag mitteilte. Auf dessen Liste der meistgesuchten NS-Täter steht der 88-Jährige auf Platz drei.

Bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in München lag der europäische Haftbefehl am Donnerstag noch nicht vor. Er habe aber von dessen Existenz gehört und halte sie für glaubwürdig, sagte Pressesprecher Alfons Obermeier. Zum Inhalt könne er aber noch nichts sagen. Grundsätzlich ändere ein europäischer Haftbefehl aber nichts an der Problematik in Bezug auf eine Auslieferung F.s.

Der mutmaßliche NS-Verbrecher profitiert dem Simon Wiesenthal Center zufolge vom sogenannten „Führererlass“ aus dem Jahr 1943, der SS-Kollaborateuren die deutsche Staatsbürgerschaft verlieh. Zum anderen ist Obermeier zufolge die Auslieferung F.s in der Vergangenheit bereits von einem Gericht rechtskräftig abgelehnt worden. Man müsse sich den europäischen Haftbefehl in Ruhe ansehen, sagte Obermeier.

Das Simon Wiesenthal Center forderte die sofortige Verhaftung F.s, „so dass er endlich seine verdiente Strafe absitzen kann“. Zudem übte es scharfe Kritik: „Die Tatsache, dass dieser Mörder, der so viele unschuldige Menschen umgebracht hat, so viele Jahre von Deutschland geschützt wurde, ist eine Entstellung des Rechts.“ Der Organisation zufolge war der gebürtige Niederländer F., der inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, in den Niederlanden wegen Beteiligung an der Ermordung von 22 Menschen verurteilt worden. 1952 sei ihm die Flucht aus der Haft gelungen. Seither lebe er unbehelligt in Bayern.

dapd

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.