Europäischem Gerichtshof: Kopftuchverbot in Drogerie

Das Bundesarbeitsgericht ruft im Streit um Kopftuchverbote in deutschen Unternehmen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter beschlossen am Mittwoch in Erfurt, den Fall einer Muslimin, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hat, den Richtern in Luxemburg vorzulegen.
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Eine Frau trägt ein buntes, mit Blumen verziertes Kopftuch. Foto: Axel Heimken/Archiv
dpa Eine Frau trägt ein buntes, mit Blumen verziertes Kopftuch. Foto: Axel Heimken/Archiv

Erfurt - Das Bundesarbeitsgericht ruft im Streit um Kopftuchverbote in deutschen Unternehmen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter beschlossen am Mittwoch in Erfurt, den Fall einer Muslimin, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hat, den Richtern in Luxemburg vorzulegen. Damit wird der Fall aus Bayern zum Präzedenzfall dafür, ob Unternehmen im Interesse der Neutralität gegenüber Kunden in Grundrechte von Arbeitnehmern eingreifen können.

Zugespitzt könnte man sagen, stehe unternehmerische Freiheit gegen Religionsfreiheit, sagte die Vorsitzende Richterin Inken Gallner. Konkret gehe es um die Frage, ob private Arbeitgeber ihren Angestellten per Anweisung untersagen können, ihre politischen Überzeugungen oder religiösen Anschauungen durch großflächige Symbole gegenüber Kunden deutlich zu machen. Hintergrund für den Verweis an den Europäischen Gerichtshof sind zwei Urteile aus dem Jahr 2017. Die Richter in Luxemburg erlaubten in diesen Fällen Kopftuchverbote im Job, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die 35 Jahre alte Klägerin, die in einer Müller-Filiale im Raum Nürnberg arbeitet, erschien vor dem Bundesarbeitsgericht mit seidenem Kopftuch. Ihr Anwalt Georg Sendelbeck sagte in der Verhandlung: "Ein Kopftuch und die dahinterstehende Religion kann nicht einfach an der Garderobe abgegeben werden. Auch nicht im Betriebe."

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