EuGH urteilt: Millionen Autofinanzierungs- und Leasingverträge rechtswidrig

Der EuGH hat am 09.09.2021 sogenannte Widerrufsinformationen, die sich in fast allen Autokredit- und Leasingverträgen befinden, für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Dies führt dazu, dass diese Verträge auch noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen werden können.
Bis zu 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge dürften betroffen sein
Der Widerruf ist grundsätzlich bei allen von einem Verbraucher finanzierten oder geleasten Fahrzeugen möglich. Dies ist völlig unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Die Rechtsfolgen des Widerrufs sehen vor, dass der Verbraucher alle Tilgungs- bzw. Leasingraten und eine evtl. geleistete Anzahlung oder Leasingsonderzahlung von der Autobank/Leasinggesellschaft unter Anrechnung eines teilweise zu leistenden geringen Wertersatzes erstattet bekommt. Zusätzlich wird er von den zukünftigen Kreditverbindlichkeiten befreit, kann unkompliziert aus dem Vertrag aussteigen sowie das Fahrzeug zurückgeben.

Das heißt, der Verbraucher bekommt sämtliche bisher gezahlten Raten (ggf. abzgl. eines geringen Wertersatzes) zurück und ist nicht länger an seinen Vertrag gebunden. Auch künftige Zahlungen muss er nicht mehr leisten. Gewerbetreibende und Freiberufler können den Widerrufsjoker nur ziehen, wenn der Darlehens-/Leasingvertrag im Rahmen einer Geschäftsgründung abgeschlossen wurde.
EuGH hält Widerrufsinformationen für rechtswidrig
Mit Urteil vom 09.09.2021 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass fast alle in Deutschland abgeschlossenen Autofinanzierungen auch nach Ablauf der 14-Tagesfrist noch wiederrufbar sind, da die Widerrufsfrist nie zu laufen begann. Dieser Ansicht folgten bundesweit bereits zahlreiche Oberlandesgerichte. Das OLG Celle mit Urteil vom 30.03.2022 und 25.03.2022, das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 09.02.2022 sowie das OLG Schleswig mit Urteil vom 03.02.2022, um nur einige davon zu nennen.
Betroffen waren u. a. Autofinanzierungsverträge der Banken von Mercedes Benz, PSA sowie BMW. Bemängelt wurden rechtswidrige Angaben zu Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung und Beschwerdemöglichkeiten. Ähnliche Klauseln, wie die, die vom EuGH beanstandet wurden, hat die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler auch in Leasing- und Kreditverträgen von anderen Banken gefunden und bereits hundertfach erfolgreich durchgesetzt.
So z. B. in Verträgen folgender Banken:
AKF Bank | ALD LEASE FINANZ | AIL LEASING | ALFA ROMEO Bank | Audi Bank |
AUTO EUROPA Bank | Bank 11 | Bank deutsches Kraftfahrzeug-Gewerbe | BMW-Bank | Creditplus Bank |
carcredit.de | Deutsche Bank | DKB Deutsche Kreditbank AG | DSL-Bank | FCA Bank |
FIAT Bank | Ford Bank | HypoVereinsbank | HONDA Bank | ING DiBa |
JAGUAR Bank | JEEP Bank | Kia Finance Leasing | LANCIA Bank | LAND ROVER Bank |
MASERATI Bank | Mercedes Benz Leasing | Nissan Bank | MKG Bank | MOBILITY CONCEPT |
Opel Bank S.A. | PEUGEOT Bank | Santander Consumer Bank AG | PORSCHE Bank | PSA Bank |
PSD Bank | RCI Banque S.A. | Targobank Privatkunden AG | Renault Bank | Seat Bank |
SKG Bank | Skoda Bank | SIXT-Leasing/ Allane SE | Toyota Kreditbank | Volkswagen Bank GmbH |
Einfache Kontaktaufnahme ohne Kostenrisiko
Die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler ist auf die Prüfung der Ansprüche von Autobesitzern spezialisiert. "Unsere Grundidee ist es, Autofahrern möglichst einfach und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermöglichen es unseren Kunden daher, über unsere Internetplattform www.anwalt-verbraucherschutz.de unter der Rubrik "Widerruf Autokredit/Leasingvertrag" bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden. Für die Prüfung benötigen wir nur wenige Dokumente: Kauf-/Finanzierungsvertrag, Fahrzeugschein, den aktuellen Kilometerstand sowie (falls vorhanden) die Daten der Rechtsschutzversicherung. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung teilen wir dem Kunden mit, ob ein Vorgehen in seinem Fall Sinn macht oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen einen Hersteller oder die finanzierende Bank/Leasinggesellschaft notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespondenz der Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt in der Regel die Kosten. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Dies geschieht, bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden."
Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisiko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen.

Autobesitzer, die ihre Ansprüche nicht prüfen lassen, verschenken Geld
Dass ein Tätigwerden bares Geld wert sein kann, erläutert Rechtsanwalt Dominik Wawra anhand folgenden Rechenbeispiels: "Nehmen wir an, Sie haben am 25.08.2019 ein Neufahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.000 Euro gekauft und den Kauf darlehensfinanziert. Sie haben eine Anzahlung von 6.000 Euro geleistet und müssen monatliche Raten in Höhe von 400 Euro an die Bank leisten. Der Zinssatz Ihres Darlehens beträgt 0,9 Prozent. Im September 2022 erklärten Sie den Widerruf des Darlehens, nachdem Sie 25.000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren sind. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs haben sie somit 20.800 Euro bezahlt. Zurück erhalten Sie sämtliche Kreditraten und die geleistete Anzahlung abzgl. eines Wertersatzes je nach Zustand des Fahrzeuges. Bezugnehmend auf die gefahrenen Kilometer entspricht das nur 1.875 Euro. Lediglich die normalerweise sehr geringen Kreditzinsen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs darf die Bank behalten. Sie erhalten also einen Betrag in Höhe von 18.925 Euro zurück. Im Ergebnis heißt das, dass Sie Ihr Auto 3 Jahre und 25.000 km für insgesamt 1.875 Euro gefahren sind.“
Auch am Wochenende für Sie da
Damit wir uns schnell um Ihren Fall kümmern können, ist die Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler, Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg, auch samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr telefonisch unter 0821 508 788 96 erreichbar – oder per E-Mail: kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de.
Weitere Infos im Internet unter www.anwalt-verbraucherschutz.de