EuGH erlaubt nur geringe Subventionen für Leipziger BMW-Werk

Dresden/Luxemburg (dpa/sn) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat für den Bau von Elektroautos im Leipziger BMW-Werk weniger Subventionen erlaubt als beantragt. Damit wies der Gerichtshof am Montag eine Klage des Unternehmens und Sachsens gegen die EU-Kommission endgültig ab. Die Bundesrepublik wollte BMW 45 Millionen Euro Beihilfe zahlen, die EU-Kommission genehmigte jedoch nur 17 Millionen. Diese Summe könne dem Autobauer nach dem Urteil der Luxemburger Richter jetzt ausgezahlt werden, sagte ein BMW-Sprecher in München.
Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) reagierte gelassen auf das Urteil. Als "völlig undramatisch" bezeichnete er die Entscheidung. "Wir haben heute ein Gerichtsurteil bekommen, in dem erstmal festgelegt wurde, dass der Höchstsatz, den wir berechnet haben, so nicht akzeptiert wurde", sagte Dulig. Sachsen wolle auch weiterhin Ansiedlungen von Unternehmen unterstützen, um Arbeitsplätze zu erhalten und neue Stellen aufzubauen.
In erster Instanz hatte das Europäische Gericht die Klage 2017 abgelehnt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist nun das letzte Wort, dagegen ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
Die Bundesrepublik hatte die geplante Investitionszulage für den Autokonzern schon 2010 in Brüssel angemeldet. BMW wollte damals 392 Millionen Euro in Produktionsanlagen zum Bau des Elektroautos i3 und des Hybrid-Sportwagens i8 mit Elektro- und Benzinmotor investieren. Mittlerweile hat BMW über zwei Milliarden Euro in das Werk Leipzig investiert. Die 5300 Mitarbeiter bauen dort vier Modelle - die kleinen 1er- und 2-er, den i3 und den i8. Im vergangenen Jahr liefen in Leipzig rund 245 000 Autos vom Band.