EU-Urteil: Marke "Neuschwanstein" bleibt bayerisch

Neuschwanstein als Marke - darüber tobt ein heftiger Streit. Denn der Freistaat hat sich den Namen seines berühmtesten Schlosses schützen lassen - was Fabrikanten und Händler alles andere als begeistert. Doch damit müssen sie nach einem Gerichtsurteil nun leben.
von  dpa
Neuschwanstein - nicht nur ein bayerisches Schloss, sondern auch eine bayerische Marke.
Neuschwanstein - nicht nur ein bayerisches Schloss, sondern auch eine bayerische Marke. © dpa

Luxemburg - Der Freistaat Bayern darf seine Marke "Neuschwanstein" nach einem Urteil des EU-Gerichts behalten. Die Luxemburger Richter wiesen am Dienstag eine Klage des Bundesverbandes Souvenir Geschenke Ehrenpreise (BSGE) zurück. Der BSGE, der Fabrikanten und Händler vertritt, ging mit dem Argument dagegen vor, "Neuschwanstein" bezeichne eine geografische Herkunft und sei deshalb nicht als Marke schützbar. Die Richter sahen das anders: Das Schloss sei nicht der Ort, an dem bestimmte Waren hergestellt oder Dienstleistungen erbracht würden - damit sei der Name auch nicht als Herkunftsbezeichnung zu verstehen.

Lesen Sie auch: Schloss Neuschwanstein - Zwei Chinesen spurlos verschwunden

Bayern hat sich den Namen des im 19. Jahrhundert von Ludwig II. erbauten Märchenschlosses als Marke gesichert, unter anderem für Parfüms, Messer, Spieldosen, Telekommunikationsleistungen und Schönheitspflege. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel vor dem übergeordneten Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.