EU-Kommission schützt "Bayrisch Blockmalz"

München (dpa/lby) - "Bayrisch Blockmalz" gehört ab sofort zu den europaweit geschützten Lebensmittelbezeichnungen. Die Europäische Kommission hat das Hartbonbon als geschützte geografische Angabe registriert, wie deren Vertretung in München am Mittwoch mitteilte.
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München (dpa/lby) - "Bayrisch Blockmalz" gehört ab sofort zu den europaweit geschützten Lebensmittelbezeichnungen. Die Europäische Kommission hat das Hartbonbon als geschützte geografische Angabe registriert, wie deren Vertretung in München am Mittwoch mitteilte. Damit genießt die traditionelle Spezialität einen Schutz gegen jede widerrechtliche Aneignung oder Nachahmung der Bezeichnung beziehungsweise die Anspielung darauf.

Erstmals wurde die Süßigkeit im Jahr 1899 von einem Nürnberger Apotheker hergestellt. Noch immer verkaufen nach Angaben der Kommissions-Vertretung Apotheken und Drogerien das Bonbon. Es besteht aus verschiedenen Zucker- und Siruparten und enthält mindestens fünf Prozent Malzextrakt beziehungsweise vier Prozent Trockenmalzextrakt.

Damit reiht sich das "Bayrisch Blockmalz" in eine Reihe zahlreicher bayerischer Lebensmittel ein. Als geschützte geografische Angabe gelten unter anderem bereits die Nürnberger Lebkuchen, das Bayerische Bier, schwäbische Maultaschen, Spargel aus dem Schrobenhausener Land und die Bayerische Breze.

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