Etwas mehr als die Hälfte der Gerichte hat Videotechnik

München (dpa/lby) - Nach wie vor verfügt nur etwas mehr als die Hälfte der 98 ordentlichen Gerichte in Bayern über die Technik für Videokonferenzen. "58 Videokonferenzanlagen stehen derzeit zur Verfügung", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München.
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Eine Justitia-Statue steht auf dem Justizpalast. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
dpa Eine Justitia-Statue steht auf dem Justizpalast. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Nach wie vor verfügt nur etwas mehr als die Hälfte der 98 ordentlichen Gerichte in Bayern über die Technik für Videokonferenzen. "58 Videokonferenzanlagen stehen derzeit zur Verfügung", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Zwölf zusätzliche Anlagen sollen in diesem Jahr noch dazukommen. "Unser Ziel ist eine flächendeckende Ausstattung."

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im bayerischen Landtag, Martin Hagen, hatte zuvor kritisiert, es gebe "noch enorme Defizite bei der Digitalisierung der bayerischen Justiz". Er bezog sich auf Zahlen, wonach nur 50 der 98 Amts-, Land- und Oberlandesgerichte im Freistaat die nötige Technik besitzen. Die FDP-Fraktion will darum beantragen, alle bayerischen Zivilgerichte bis Ende 2021 mit Videokonferenzsystemen auszustatten.

In Corona-Zeiten setzen die Gerichte in Bayern zunehmend auf Verhandlungen per Webcam. "Es ist höchste Zeit, Bayerns Gerichte technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen", forderte Hagen. Auch außerhalb von Pandemiezeiten seien Videoverhandlungen durchaus sinnvoll. "Die Möglichkeit, Verhandlungen per Videokonferenz durchzuführen, würde Gerichtsverfahren beschleunigen."

Minister Eisenreich geht die Nutzung in Zivilprozessen dagegen nicht weit genug. "Im Strafverfahren sollten die rechtlichen Möglichkeiten eines Video-Einsatzes zumindest für die Dauer der Corona-Pandemie ausgeweitet werden", sagte er. "Wenn Zeugen wegen Quarantänemaßnahmen, Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder Reisebeschränkungen nicht im Gerichtssaal erscheinen können, sollten sie in der Hauptverhandlung per Video vernommen werden können."

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