Ethikkommission genehmigt 243 Mal Präimplantationsdiagnostik

München (dpa/lby) - Wer nach einer künstlichen Befruchtung den Embryo beispielsweise auf Erbkrankheiten untersuchen lassen will, muss das von der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) genehmigen lassen. Diese hat heuer nach Angaben des Münchner Gesundheitsministeriums vom Samstag 214 von 243 Anträgen zugestimmt.
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Melanie Huml (CSU), Gesundheitsministerin von Bayern. Foto: Sven Hoppe/dpa
dpa Melanie Huml (CSU), Gesundheitsministerin von Bayern. Foto: Sven Hoppe/dpa

München (dpa/lby) - Wer nach einer künstlichen Befruchtung den Embryo beispielsweise auf Erbkrankheiten untersuchen lassen will, muss das von der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) genehmigen lassen. Diese hat heuer nach Angaben des Münchner Gesundheitsministeriums vom Samstag 214 von 243 Anträgen zugestimmt. Damit lag die Quote mit rund 88 Prozent auf dem Niveau vom Vorjahr. Seit Beginn ihrer Arbeit vor vier Jahren hat die Kommission laut Mitteilung 710 von 808 Anträgen zustimmend bewertet und 98 abgelehnt.

Die PID wird durchgeführt, bevor der Embryo in die Gebärmutter gepflanzt wird. Sie darf in Deutschland laut Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden. Die Ethikkommission für PID in Bayern hat acht Mitglieder: vier Mediziner verschiedener Fachrichtungen, ein Ethiker, ein Jurist, ein Patientenvertreter und einer von einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung.

"Die Kommission prüft in jedem Einzelfall die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine PID", erklärte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). "In die Entscheidung fließen dabei neben ethischen auch psychische und soziale Aspekte ein." Keinesfalls dürfe die PID als Selektionsinstrument wahrgenommen werden. "Oberste Priorität hat immer der Schutz des Lebens."

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