Erwartete Revisionen im Fall Wolbergs eingegangen

Regensburg (dpa/lby) - Eine Woche nach dem Urteil gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und drei Mitangeklagte liegen dem Landgericht vier Revisionsanträge vor. Sowohl die Verteidiger von Wolbergs als auch die Anwälte des Bauunternehmers Volker Tretzel und von dessen ehemaligem Mitarbeiter Franz W.
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Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs im Verhandlungssaal. Foto: Armin Weigel/Archivbild
dpa Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs im Verhandlungssaal. Foto: Armin Weigel/Archivbild

Regensburg (dpa/lby) - Eine Woche nach dem Urteil gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und drei Mitangeklagte liegen dem Landgericht vier Revisionsanträge vor. Sowohl die Verteidiger von Wolbergs als auch die Anwälte des Bauunternehmers Volker Tretzel und von dessen ehemaligem Mitarbeiter Franz W. haben Rechtsmittel eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Darüber hinaus geht erwartungsgemäß auch die Staatsanwaltschaft in Revision.

Wolbergs war vergangene Woche in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden. In allen anderen Anklagepunkten hatte ihn das Gericht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert. Mit dem Urteil sei er sehr zufrieden, sagte Wolbergs am Tag danach, jedoch wolle er, dass die Problematik der Parteienfinanzierung und Parteispenden geklärt wird.

Tretzel hatte wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 500 000 Euro bekommen. Franz W. muss als Mittäter eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 25 Euro zahlen. Der ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD im Regensburger Stadtrat, Norbert Hartl, wurde freigesprochen. Nur seine Verteidigung hat entsprechend auf eine Revision verzichtet.

Bis sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen wird, wird es allerdings noch dauern. Die Strafkammer des Landgerichts Regensburg hat noch bis Ende Oktober Zeit das schriftliche Urteil fertigzustellen. Erst bei Vorliegen dieses Dokuments müssen die Anwälte und die Staatsanwaltschaft ihre Revisionsanträge binnen eines Monats begründen.

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