Erste Rüge für eine Rede im Landtag seit 25 Jahren

München (dpa/lby) - Nach dem Einzug der AfD in den bayerischen Landtag hat es dort die erste Rüge für eine Rede eines Abgeordneten seit einem Vierteljahrhundert gegeben. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) rügte den AfD-Abgeordneten Ralph Müller am Dienstag nachträglich wegen einer umstrittenen Äußerung: Müller hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der vergangenen Plenarsitzung unter anderem eine "Stasi- und Schnüffelkanzlerin" genannt und Waffenkontrollen etwa bei Jägern als "Elemente eines totalitären Staates" bezeichnet.
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München (dpa/lby) - Nach dem Einzug der AfD in den bayerischen Landtag hat es dort die erste Rüge für eine Rede eines Abgeordneten seit einem Vierteljahrhundert gegeben. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) rügte den AfD-Abgeordneten Ralph Müller am Dienstag nachträglich wegen einer umstrittenen Äußerung: Müller hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der vergangenen Plenarsitzung unter anderem eine "Stasi- und Schnüffelkanzlerin" genannt und Waffenkontrollen etwa bei Jägern als "Elemente eines totalitären Staates" bezeichnet.

Aigner kritisierte dies als "verbale Entgleisung". "Eine derartige Äußerung gegenüber der Frau Bundeskanzlerin ist wahrheitswidrig, ehrverletzend und beleidigend und dem Ansehen unseres Hohen Hauses nicht zuträglich", sagte sie. Sie kritisiere die Wortwahl Müllers auf das Schärfste und rüge sie ausdrücklich. Aigner betonte, das gesamte Landtagspräsidium sei einhellig zu der Auffassung gekommen: "Ein derartiger Ton kann und darf in einer sachlichen Debattenkultur, wie wir sie hier in unserem Hohen Hause pflegen, keinen Einzug halten."

Rügen gehören zu den möglichen Ordnungsmaßnahmen im Landtag. In der Geschäftsordnung des Parlaments heißt es dazu: "Ein Mitglied des Landtags, das persönlich verletzende Ausführungen oder persönlich verletzende Zwischenrufe macht oder eine gröbliche Störung der Ordnung verursacht, ist vom Präsidenten zu rügen und im Wiederholungsfall zur Ordnung zu rufen." Nach zwei Ordnungsrufen - bei besonders schweren Verstößen auch sofort - kann ein Abgeordneter vom weiteren Verlauf einer Plenarsitzung ausgeschlossen werden.

Derartige Maßnahmen sind aber eine absolute Seltenheit: Zuletzt wurde eine formale Rüge nach Angaben des Landtagsamts vor 25 Jahren, im Juli 1994, ausgesprochen. Auch einen Ordnungsruf gab es zuletzt im Juli 1994, einen Sitzungsausschluss zuletzt im Dezember 1991.

Die AfD ist nach ihrem Einzug in den Landtag im Oktober nun schon zum zweiten Mal auf derartige Weise aufgefallen: Ende Januar war der AfD-Abgeordnete Ulrich Singer von Landtagsvizepräsident Wolfgang Heubisch (FDP) gerügt worden - allerdings nicht nach einer Rede, sondern wegen eines Zwischenrufs.

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