Erntehelferin erstickt Neugeborenen in Toilette
Deggendorf - Weil sie ihren auf der Toilette geborenen Sohn in der Kloschüssel ersticken ließ, muss sich eine Erntehelferin knapp 20 Monate nach dem Tod des Kindes erneut wegen Totschlags vor dem Landgericht Deggendorf verantworten. Laut Anklage hat die Frau aus Polen im Juli 2015 auf der Toilette ihrer Unterkunft in Plattling (Kreis Deggendorf) einen lebensfähigen Buben zur Welt gebracht. Anschließend soll sie das Neugeborene in der Kloschüssel sterben lassen und die Leiche vergraben haben. Das Baby hätte nach der Geburt gerettet werden können, wie der Rechtsmediziner am Mittwoch sagte.
Vor Gericht äußerte sich die Frau nicht zu dem Vorwurf, sondern ließ ihren Anwalt eine Erklärung verlesen. Demnach sei sie von der Geburt überrascht worden. Als sie das Neugeborene aus der Toilettenschüssel zog, habe es bereits nicht mehr gelebt. Daraufhin habe sie den toten Buben in einen Eimer gelegt, die Toilette gesäubert und dann die Leiche im Gemüsefeld vergraben. Die Frau beteuerte, nichts aktiv unternommen zu haben, um das Baby zu töten. Sie bedauere das Geschehene und leide darunter.
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Dem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge war das Neugeborene lebensfähig, litt an keinerlei Vorerkrankungen und hatte zwischen wenigen Minuten und einer halben Stunde geatmet. Die Mutter hätte den Säugling retten können, indem sie ihn nach der Geburt aus der Toilettenschüssel genommen hätte. Der Rechtsmediziner stellte Tod durch Ersticken fest. Eine aktive Tötungshandlung, etwa durch das Zuhalten von Mund und Nase sei weder auszuschließen noch zu belegen. Dass das Neugeborene möglicherweise erst unter der Erde erstickt ist, schloss der Rechtsmediziner aus.
Bewährung in der ersten Verhandlung
In erster Instanz war die damals 24-Jährige im Februar 2016 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Deggendorf hatte die Strafe wegen fahrlässiger Tötung zur Bewährung ausgesetzt. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Daher muss der Fall erneut verhandelt werden. Das Urteil wird noch Ende März erwartet.