Erntehelferin erstickt Neugeborenen in Toilette

Eine Frau bringt auf der Toilette ein Baby zur Welt, lässt es in der Kloschüssel ersticken und verscharrt die Leiche in einem Gemüsefeld. Die Bewährungsstrafe aus erster Instanz wird aufgehoben, so dass sich die Frau nun erneut in Deggendorf wegen Totschlags verantworten muss.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Deggendorf - Weil sie ihren auf der Toilette geborenen Sohn in der Kloschüssel ersticken ließ, muss sich eine Erntehelferin knapp 20 Monate nach dem Tod des Kindes erneut wegen Totschlags vor dem Landgericht Deggendorf verantworten. Laut Anklage hat die Frau aus Polen im Juli 2015 auf der Toilette ihrer Unterkunft in Plattling (Kreis Deggendorf) einen lebensfähigen Buben zur Welt gebracht. Anschließend soll sie das Neugeborene in der Kloschüssel sterben lassen und die Leiche vergraben haben. Das Baby hätte nach der Geburt gerettet werden können, wie der Rechtsmediziner am Mittwoch sagte.

Vor Gericht äußerte sich die Frau nicht zu dem Vorwurf, sondern ließ ihren Anwalt eine Erklärung verlesen. Demnach sei sie von der Geburt überrascht worden. Als sie das Neugeborene aus der Toilettenschüssel zog, habe es bereits nicht mehr gelebt. Daraufhin habe sie den toten Buben in einen Eimer gelegt, die Toilette gesäubert und dann die Leiche im Gemüsefeld vergraben. Die Frau beteuerte, nichts aktiv unternommen zu haben, um das Baby zu töten. Sie bedauere das Geschehene und leide darunter.

Lesen Sie hier: Dramatische Rettung nach Brandstiftung: Zehn Bewohner auf Balkon gefangen

Dem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge war das Neugeborene lebensfähig, litt an keinerlei Vorerkrankungen und hatte zwischen wenigen Minuten und einer halben Stunde geatmet. Die Mutter hätte den Säugling retten können, indem sie ihn nach der Geburt aus der Toilettenschüssel genommen hätte. Der Rechtsmediziner stellte Tod durch Ersticken fest. Eine aktive Tötungshandlung, etwa durch das Zuhalten von Mund und Nase sei weder auszuschließen noch zu belegen. Dass das Neugeborene möglicherweise erst unter der Erde erstickt ist, schloss der Rechtsmediziner aus.

Bewährung in der ersten Verhandlung

In erster Instanz war die damals 24-Jährige im Februar 2016 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Deggendorf hatte die Strafe wegen fahrlässiger Tötung zur Bewährung ausgesetzt. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Daher muss der Fall erneut verhandelt werden. Das Urteil wird noch Ende März erwartet.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.