Ergänzungsmittel: "Hexal" muss bestimmte Werbung unterlassen

München (dpa/lby) - Im Zusammenhang mit den Nahrungsergänzungsmitteln "Biosan" muss der Pharmakonzern "Hexal" bestimmte Werbeäußerungen unterlassen. Einige der Botschaften einer Produktbroschüre seien irreführend und in dem von dem Unternehmen genutzten Zusammenhang falsch zu verstehen, hieß es in der Begründung des Oberlandesgerichts in München am Donnerstag.
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Ein Stapel Gerichtsakten steht auf einem Tisch im Gerichtssaal. Foto: David Young/dpa/Archivbild
dpa Ein Stapel Gerichtsakten steht auf einem Tisch im Gerichtssaal. Foto: David Young/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Im Zusammenhang mit den Nahrungsergänzungsmitteln "Biosan" muss der Pharmakonzern "Hexal" bestimmte Werbeäußerungen unterlassen. Einige der Botschaften einer Produktbroschüre seien irreführend und in dem von dem Unternehmen genutzten Zusammenhang falsch zu verstehen, hieß es in der Begründung des Oberlandesgerichts in München am Donnerstag. Außerdem erzeugten die Texte teilweise einen unzulässigen Wirkungszusammenhang.

Damit ändert das Oberlandesgericht ein Anfang März gefälltes Urteil des Landgerichts München I ab. Das Landgericht sah in den Werbeaussagen keine irreführenden und unzulässigen Angaben. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hatte im Mai gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.

Ein weiterer Streitpunkt war am Donnerstag erneut der Name des Produkts. Der VSW wollte mit einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass die Bezeichnung "Bio..." für die "Hexal"-Produkte untersagt wird, da dieser Zusatz den Verbrauchern suggeriere, besonders natürliche Präparate zu kaufen. Dieser Forderung erteilte das Gericht allerdings auch in zweiter Instanz eine Absage.

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