Erfolg für Musterklage gegen drastische Mieterhöhung

München (dpa/lby) - Erfolg für die erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht: Das Oberlandesgericht in München hat am Dienstag dem Münchner Mieterverein Recht gegeben. Der Verein hatte - stellvertretend für 136 Mieter einer Wohnanlage in Schwabing - gegen eine drastische Mieterhöhung geklagt, die mit einer Modernisierung begründet wurde.
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Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben Akten. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild
dpa Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben Akten. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Erfolg für die erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht: Das Oberlandesgericht in München hat am Dienstag dem Münchner Mieterverein Recht gegeben. Der Verein hatte - stellvertretend für 136 Mieter einer Wohnanlage in Schwabing - gegen eine drastische Mieterhöhung geklagt, die mit einer Modernisierung begründet wurde.

Kurz vor Jahresende 2018 wurde sie angekündigt, erst zwei Jahre später sollte sie umgesetzt werden. Seit 2019 gilt neues Recht, wonach nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden darf. Nach Ansicht des Mietervereins ging es dem Immobilien-Unternehmen darum, "gerade noch altes Recht abgreifen" zu können.

Das darf es aus Sicht des OLG allerdings nicht. Die Spanne zwischen der Ankündigung der Modernisierung und der tatsächlichen Durchführung sei zu lang, sagte der Vorsitzende Richter. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Die Immobilienfirma will nun prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen will.

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