Erfolg für Mollath: Karlsruhe gibt Verfassungsbeschwerde statt
Teilerfolg für Gustl Mollath: Der jahrelang in der Psychiatrie festgehaltene 56-Jährige zog vor das Karlsruher Verfassungsgericht und reichte Beschwerde ein. Das Gericht gab seiner Beschwerde statt.
Karlsruhe – Die Verfassungsbeschwerde des jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg nach Angaben vom Donnerstag statt. Die Karlsruher Richter warfen ihren Kollegen in Bayern vor, ihre Würdigungen nicht eingehend genug abgefasst, sondern sich mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt zu haben. „Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen.“
Die Beschlüsse verletzten Mollath in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die Sache wurde deshalb zur erneuten Entscheidung ans Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.
Mollath ist zwar inzwischen auf freiem Fuß. Dennoch sei die nachträgliche verfassungsrechtliche Überprüfung wichtig, erläuterte das Bundesverfassungsgericht – „denn diese waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in sein Grundrecht auf Freiheit der Person“.