Erbrecht: (K)ein Streit um den Nachlass

Rund 150.000 Verfahren um den Nachlass sind 2021 in Bayern vor Gericht gelandet. Justizminister Georg Eisenreich will dem entgegenwirken und klarere Regeln zur Auskunft über Ansprüche.
John Schneider
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Hinterbliebene Verwandte streiten über das Erbe.
Hinterbliebene Verwandte streiten über das Erbe. © imago/Ikon Images

München - Erben oder nicht erben, und wenn ja, wie viel - an dieser Frage hat sich schon so manch handfester Familienstreit entzündet, der oft vor den Zivilgerichten landet. Die Tendenz ist steigend.

141.000 Streitigkeiten landeten 2020 vor Gericht

An den bayerischen Amtsgerichten waren im Jahr 2020 insgesamt rund 141.000 (etwa 16.000 davon am Amtsgericht München), 2021 rund 150.000 Verfahren (etwa 17.500 davon am AG München) in Nachlasssachen anhängig. Mehr als ein Viertel aller Rechtsfälle im privaten Bereich sind laut einer Studie Erbstreitigkeiten. Die Justiz hat dabei mit einigen Problemen zu kämpfen.

Zum Beispiel bei den Auskunftsansprüchen zwischen Erben, Pflichtteilsberechtigten und beschenkten Dritten. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich fordert hier eine Reform, die Abhilfe schafft. Ziel sei es, unnötige Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden.

Georg Eisenreich.
Georg Eisenreich. © Stefan Puchner/dpa

Eisenreich sagt: "Bei der - auch emotional - oft schwierigen Verteilung eines Nachlasses kommt es häufig zu Streit. Bayern fordert klare gesetzliche Regelungen, um Konflikte bei der Erbauseinandersetzung in ohnehin belastenden Situationen möglichst zu vermeiden."

Pflichtteilanspruch: Erbe vs. Pflichtteilsberechtigter

Zum Hintergrund: Erben und Pflichtteilsberechtigte stehen sich im Streit über die genaue Höhe des Pflichtteilsanspruchs oft gegenüber. Ein Pflichtteilsberechtigter, der nicht Erbe ist, kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Auskunft über den Wert der Nachlassgegenstände verlangen.

Dabei schaltet er regelmäßig einen Notar zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses ein. Das kann zum Problem werden. Eisenreich: "Notariate müssen den Nachlassbestand dann selbst ermitteln, verfügen aber weder über Ermittlungsbefugnisse noch über die Möglichkeiten der Rechts- und Amtshilfe. Das Aufstellen eines Nachlassverzeichnisses ist somit aufwendig, seine Richtigkeit stark abhängig von der Mitwirkung der Beteiligten. Das BGB steht einer schnellen, fairen und konfliktarmen Lösung oftmals im Wege. Das muss sich ändern."

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Sein Vorschlag: Zur Neuregelung bei Nachlassverzeichnissen brauche es eine klare Definition der Verantwortlichkeiten für den Inhalt des Verzeichnisses zwischen Erbe und Notar. Es sollte zudem Mitwirkungspflichten des Auskunftsverpflichteten und des Auskunftsberechtigten geben, beispielsweise zur Abgabe von Vollmachten. Notar und Gericht brauchen Reaktionsmöglichkeiten bei fehlender Mitwirkung, beispielsweise durch Ordnungsgelder.

Und der Notar brauche mehr Auskunftsbefugnisse, beispielsweise bei Anfragen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach Konten des Erblassers.

All diese Verbesserungsvorschläge will Eisenreich heute als Antrag bei der Justizministerkonferenz einbringen. Und kritisiert das Bundesjustizministerium, weil es in diesen Bereichen noch zu wenig tue.

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