Er hat ein Baby vergewaltigt — jetzt winselt er um Gnade

Die Zuhörer im Gerichtssaal waren entsetzt: Der brutale Kinderschänder (19) hatte die 13 Monate alte Tochter seiner Freundin lebensgefährlich verletzt
NÜRNBERG Ein besonders widerwärtig Kinderschänder, der im vergangenen Sommer zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde, winselte am Montag vor dem Nürnberger Landgericht um Gnade und ein milderes Urteil. Vergeblich: Zähneknirschend, um nicht noch länger hinter Gittern zu schmoren, zog Dariusz K. (19) seine Beschwerde gegen das Urteil wieder zurück.
Auf 23 Zeilen hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift (AZ 651 Js 52180/08) die widerwärtige Tat des Perversen zusammengefasst. Als die Passage verlesen wurde, stockte den Zuhörern im Gerichtssaal der Atem. Pures Entsetzen machte sich breit.
Das Opfer des 19-Jährigen, der bis zu seiner Inhaftierung arbeitslos war und auch keinen Beruf erlernt hat, war die erst 13 Monate alte Tochter seiner Freundin. Das kleine Mädchen wurde – vermutlich am 14. November 2008 – zum Spielball seiner Gewalttätigkeit und seiner Perversität.
Lebensbedrohliche Gehirnblutungen durch Schläge auf den Kopf
Mit Spanngurten, wie sie im Baugewerbe verwendet werden, fesselte Dariusz K. das Baby so an Handgelenken und Hals, dass es sich nicht mehr bewegen konnte. Später stellten Ärzte massive Strangulationsfurchen am Hals des Babys fest. Das war jedoch nur eine von vielen Verletzungen, die im medizinischen Befund festgehalten sind.
Unter anderem stellten die Ärzte auch fest, dass das Mädchen vergewaltigt worden war. Sowohl an der Scheide als auch am Anus wurden blutende, durch Gewalteinwirkung entstandene Risse entdeckt.
Mit welch roher Gewalt Dariusz K. vorging, belegen auch die zahllosen Hämatome, die über den gesamten Körper verteilt waren. Vor allem der Bereich des Kopfes war schwer in Mitleidenschaft gezogen. So diagnostizierten die Ärzte auch lebensbedrohliche Gehirnblutungen, die durch die Schläge ausgelöst worden waren. Die Staatsanwaltschaft: „Der Angeklagte nahm in Kauf, dass er das Mädchen dadurch in akute Lebensgefahr brachte.“
Dariusz K. hielt die fünfeinhalb Jahre Haft, die in erster Instanz verhängt worden waren, für zu viel – und legte Beschwerde ein. Richter Hans Neidiger machte ihm gestern klar, dass er auf einem schmalen Grat unterwegs war und eine noch höhere Strafe herauskommen könnte. Daraufhin gab der Angeklagte klein bei und zog seinen Einspruch wieder zurück. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig. hr