Er erstach seine Mutter im Schlaf - 13 Jahre Haft
Mit der Sucht kam der Absturz. Erst brach der Sohn die Schule ab, dann beging er kleinere Straftaten. Im Februar brachte er die Mutter mit einem Küchenmesser um weil sie ihm kein Geld für Drogen geben wollte. Nun wurde das Urteil gesprochen.
Nürnberg - Nach dem Mord an seiner Mutter hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einen 26 Jahre alten Drogenabhängigen zu 13 Jahren Haft verurteilt. Er habe die in ihrem Bett schlafende Frau "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" getötet, urteilte die Richterin am Freitag. Der mehrfach vorbestrafte Mann habe nur deshalb keine lebenslange Haftstrafe erhalten, weil er an einer suchtbedingten Psychose leide, fügte sie hinzu. Deshalb sei er vermindert schuldfähig.
Weil seine Mutter ihm kein Geld für Drogen geben wollte, stach der Sohn im Februar mit einer 20 Zentimeter langen Küchenmesserklinge elfmal auf die Schlafende ein. Die Frau verblutete. Nach der Tat flüchtete der 26-Jährige aus der Wohnung der Eltern, irrte durch die Stadt. Laut einer Zeugin war er dabei ruhig und emotionslos. Er sei gar lächelnd durch die Gegend gelaufen, berichtete die Frau.
Vom Gymnasium in die Psychiatrie
Regungslos nahm der suchtkranke Sohn das Urteil auf. Sein Vater weinte im Gerichtssaal mehrfach. In ihrer Urteilsbegründung schilderte die Richterin die traurige Drogen-Karriere des Täters, der bereits mit 13 zum ersten Mal Cannabis genommen hatte. Vom Gymnasium sei der überdurchschnittlich intelligente Mann auf die Hauptschule abgerutscht. Als die Eltern ihrem Sohn mit dem Umzug nach Nürnberg einen Neustart ermöglichen wollten, rutschte er dort noch tiefer in den Drogensumpf. Es folgten der Konsum von Crystal Meth und Heroin, immer mehr Ausraster und mehrere kleinere Straftaten. 2012 landete der Sohn wegen paranoider Psychosen zweimal im Krankenhaus.
Im Drogenwahn habe er die Tat aber nicht begangen, betonte die Richterin. Zwar hatte der geständige Mann gesagt, vor der Attacke halluziniert und dabei Kinderschreie gehört zu haben, aber "wegen Kindergeschrei muss man niemanden ermorden", meinte die Vorsitzende der Strafkammer. Da weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit bestehe, ordnete die Richterin auch die Unterbringung in einer Psychiatrie an.
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