Entscheidung zur Freilassung im Mordfall Peggy offen

Bayreuth (dpa/lby) - Nachdem im Fall der ermordeten Schülerin Peggy der Tatverdächtige an Heiligabend freigelassen worden ist, prüfen die Ermittler weiterhin eine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts. "Im Augenblick befassen wir uns mit der Überprüfung der Beschwerde", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
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Bayreuth (dpa/lby) - Nachdem im Fall der ermordeten Schülerin Peggy der Tatverdächtige an Heiligabend freigelassen worden ist, prüfen die Ermittler weiterhin eine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts. "Im Augenblick befassen wir uns mit der Überprüfung der Beschwerde", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Wann die Staatsanwaltschaft Bayreuth in dieser Sache eine Entscheidung treffen wird, sei unklar. "Heute sicher nicht!", sagte Potzel weiter. Ob die Entscheidung noch in diesem Jahr fallen werde, könne er noch nicht sagen. Grund zur Eile gebe es nicht: Es gebe keine Frist, die auslaufen kann.

Der aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel stammende Beschuldigte war vor gut zwei Wochen verhaftet worden. Im September hatte er zugegeben, die tote Peggy in einen Wald gebracht zu haben. Er bestritt jedoch, das Mädchen getötet zu haben. Nach der Vernehmung kam der 41-Jährige wieder auf freien Fuß. Am Montag hob das Gericht den Haftbefehl gegen ihn auf, unter anderem weil der Mann ein Teilgeständnis widerrufen hatte. Der Anwalt des Mannes hatte nach dessen Festnahme Haftbeschwerde eingelegt.

Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg entfernt.

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