Entscheidung um Wiederaufnahme verschoben

Das Landgericht Regensburg hat die Entscheidung über eine Wiederaufnahme des Mollath-Prozesses verschoben. Grund dafür sind weitere vorgelegte Wiederaufnahmegründe, die noch geprüft werden müssen.
dpa |
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Regensburg – Die Entscheidung über eine Wiederaufnahme des Gustl-Mollath-Prozesses verzögert sich. Wegen neuer Vorstöße von Mollaths Verteidigern könne das Landgericht Regensburg den angekündigten Termin an diesem Freitag nicht einhalten, erklärte ein Sprecher am Donnerstag.

Mollaths Befangenheitsantrag gegen die 7. Strafkammer sei zwar zurückgewiesen worden, aber sein Anwalt Gerhard Strate habe dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt. Außerdem habe eine Anwältin am Mittwoch weitere Wiederaufnahmegründe vorgelegt, die bei der Entscheidung zu berücksichtigen seien. „Das Landgericht Regensburg wird zeitnah nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Wiederaufnahmeanträge befinden“, kündigte der Sprecher an.

Der 56-jährige Mollath sitzt seit 2006 auf gerichtliche Anordnung in der Psychiatrie, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Der Nürnberger sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte hingewiesen habe.

Inzwischen haben sowohl sein Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Wiederaufnahmeanträge gestellt. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte am Dienstag einen Beschluss des Landgerichts Bayreuth zur weiteren Unterbringung Mollaths aufgehoben und vor einer Entscheidung ein neues psychiatrisches Gutachten verlangt.

 

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