Entscheidung im Prozess nach Panik im Ostergottesdienst

München (dpa/lby) - Im Prozess gegen einen 37-Jährigen, der in einem Ostergottesdienst eine Panik ausgelöst haben soll, hat das Landgericht München I die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dies teilte ein Sprecher am Dienstag mit.
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Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild
dpa Justitia mit Holzhammer und Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Im Prozess gegen einen 37-Jährigen, der in einem Ostergottesdienst eine Panik ausgelöst haben soll, hat das Landgericht München I die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dies teilte ein Sprecher am Dienstag mit. Der Mann, der unter einer psychischen Erkrankung leiden soll, war wegen Störung des öffentlichen Friedens und der Religionsausübung sowie wegen Körperverletzung und versuchter Körperverletzung angeklagt.

Der Sachverhalt habe sich nach Überzeugung des Gerichts überwiegend bestätigt, sagte der Sprecher. Der Beschuldigte sei zum Zeitpunkt der Tat allerdings schuldunfähig gewesen. Im Verfahren wurde ein Sachverständiger hinzugezogen, der ihn psychiatrisch begutachtet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte am Ostersamstag den Gottesdienst in der Münchner St.-Pauls-Kirche gestört. Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft "Allahu Akbar" gerufen und geäußert haben: "Ich verbrenne euch alle Christen in dieser Kirche." Die Gottesdienstbesucher befürchteten einen Terroranschlag und verließen fluchtartig die Kirche. Einige von ihnen verletzten sich dabei. Der Mann wurde noch vor Ort festgenommen.

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