Entscheidende Frage: Dürfen Polizisten in Bayern Tattoo zeigen?

Darf ein bayerischer Polizist sich sichtbar tätowieren lassen? Darüber verhandelt heute der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München.
von  dpa/AZ

Darf ein bayerischer Polizist sich sichtbar tätowieren lassen? Darüber verhandelt heute der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München.

München - Ein Polizeibeamter klagt gegen den Freistaat, weil er sich den Schriftzug "Aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen will. Einen entsprechenden Antrag lehnte das Polizeipräsidium Mittelfranken allerdings ab.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwartet ein grundsätzliches Urteil mit Signalwirkung. Bayern sei in der Frage, ob sichtbare Tätowierungen bei Polizisten erlaubt sind, im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders restriktiv, sagte der bayerische GdP-Landeschef Peter Schall. Er hält ein Tattoo-Verbot für überholt.

Außerdem könne es sich die Polizei bei der Vielzahl der Tätowierten in Deutschland heutzutage gar nicht mehr leisten, auf Bewerber mit sichtbaren Tattoos zu verzichten.

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