Enkeltrickbetrüger erhält Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Nürnberg (dpa/lby) - Eine aufmerksame Seniorin hat einen 33 Jahre alten Enkeltrickbetrüger in eine Falle tappen lassen. Das Amtsgericht Nürnberg hat den Mann für seine Tat zu zwei Jahren Haft verurteilt - und auch nicht zur Bewährung ausgesetzt.
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Eine ältere Frau telefoniert mit einem schnurlosen Festnetztelefon. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Illustration
dpa Eine ältere Frau telefoniert mit einem schnurlosen Festnetztelefon. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Illustration

Nürnberg (dpa/lby) - Eine aufmerksame Seniorin hat einen 33 Jahre alten Enkeltrickbetrüger in eine Falle tappen lassen. Das Amtsgericht Nürnberg hat den Mann für seine Tat zu zwei Jahren Haft verurteilt - und auch nicht zur Bewährung ausgesetzt.

"Das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat würde erschüttert werden, wenn in einem solchen Fall, in welchem gezielt ältere und in ihrer Verteidigungsfähigkeit eingeschränkte Tatopfer ausgesucht werden, noch einmal eine Bewährung ausgesprochen würde", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts vom Montag. Mit dem Urteil von Mitte Juli wolle man auch andere Täter abschrecken.

Der Mann hatte der Mitteilung nach zusammen mit anderen Mitgliedern einer Bande versucht, der Frau 50 000 Euro mit dem sogenannten Enkeltrick zu entlocken. Dabei rief ein Mann die Seniorin im November 2019 an und behauptete, ihr Enkel benötige 50 000 Euro und ein Mitarbeiter eines Notars werde das Geld abholen.

Zwar habe die Seniorin zunächst 7000 Euro von der Bank geholt, weitere 2750 Euro hatte sie bereits in ihrer Wohnung gehabt. Weil sie aber Zweifel bekam, rief sie die Polizei. Die Beamten nahmen den Mann fest.

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