Eltern erschlagen und eingemauert: Angeklagte schweigen

Nürnberg (dpa/lby) - Im Doppelmordprozess von Schnaittach wollen die Angeklagten die Aussage verweigern. Über ihre Anwälte ließen der 26-Jährige und seine drei Jahre jüngere Ehefrau vor dem Landgericht Nürnberg am Dienstag erklären, dass sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
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Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen. Foto: Britta Pedersen/Archiv
dpa Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen. Foto: Britta Pedersen/Archiv

Nürnberg (dpa/lby) - Im Doppelmordprozess von Schnaittach wollen die Angeklagten die Aussage verweigern. Über ihre Anwälte ließen der 26-Jährige und seine drei Jahre jüngere Ehefrau vor dem Landgericht Nürnberg am Dienstag erklären, dass sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Die Anklage wirft dem Paar aus dem Landkreis Nürnberger Land vor, aus Habgier zunächst versucht zu haben, die Mutter des Mannes zu vergiften. Als dies scheiterte, soll der Sohn Mitte Dezember 2017 die im Bett liegende 66-Jährige mit einem Zimmermannshammer erschlagen haben. Danach soll er auch seinen 70 Jahre alten Vater mit dem Hammer getötet haben.

In den Tagen nach der Tat sollen die beiden angeklagten Deutschen die Leichen der Eltern in einem Nebenraum der Garage eingemauert haben, um Spuren zu beseitigen. Ende Dezember meldeten sie die Eltern bei der Polizei als vermisst - einen Tag später heiratete das Paar. Bei den Ermittlungen zum Verschwinden der Eltern fanden Beamte auf deren Anwesen die eingemauerten Leichen. Die Angeklagten sitzen seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft.

Am ersten Prozesstag beantragte ein Verteidiger, dass die polizeiliche Videovernehmung der Angeklagten vom Tag ihrer Festnahme am 22. Januar 2018 nicht verwertet werden darf, weil seine Mandantin hierbei keinen Rechtsanwalt habe hinzuziehen können. Diesem Antrag gab die Vorsitzende Richterin nicht statt. Es gebe nach derzeitigem Prozessstand keine Anhaltspunkte für ein Beweiserhebungsverbot.

Für das Verfahren sind bis Ende April 21 Verhandlungstage angesetzt.

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