Elf Jahre Haft für Angeklagte im Fall Gsell

Fast zwölf Jahre nach dem Tod von Franz Gsell sind nun zwei Männer verurteilt worden. Sie sollen den Nürnberger Schönheitschirurgen überfallen und so schwer verletzt haben, dass er später starb.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Einer der Angeklagte am Mittwoch im Gerichtssaal in Nürnberg.
dpa Einer der Angeklagte am Mittwoch im Gerichtssaal in Nürnberg.

Fast zwölf Jahre nach dem Tod von Franz Gsell sind nun zwei Männer verurteilt worden. Sie sollen den Nürnberger Schönheitschirurgen überfallen, ausgeraubt und so schwer verletzt haben, dass er später daran starb. Auch Gsells Witwe spielte im Urteil erneut eine Rolle.

Nürnberg - Wegen des tödlichen Überfalls auf den Nürnberger Schönheitschirurgen Franz Gsell sind zwei Männer zu jeweils elf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach die 39 und 45 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch wegen besonders schweren Raubes mit Todesfolge schuldig. Sie seien am 5. Januar 2003 mit Äxten bewaffnet in Gsells Villa eingebrochen und hätten den gebrechlichen 76 Jahre alten Arzt so schwer verletzt, dass er wenig später starb, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Neuhof. "Durch Gewaltanwendung haben die Angeklagten leichtfertig den Tod ihres Opfers verursacht."

Laut Urteil hatten die Männer die Tat von Anfang an so geplant. Sie versetzten Gsell mehrere Schläge, um an mehr Beute zu kommen - auch mit Hilfe der Äxte. Als Maskierung nahmen sie zwei Mützen mit, in die sie Sehschlitze geschnitten hatten, sowie eine Rolle Paketklebeband, mit dem sie Gsell knebelten. Die Mützen, Wollhandschuhe sowie weitere Gegenstände aus Gsells Villa warfen die Männer später weg. An den Mützen und Handschuhen konnten die Ermittler genetische Spuren der Männer nachweisen. An den Klebebandresten fanden sich Fasern der Handschuhe.

Die Männer hatten den Raub in Gsells Villa vor Gericht zugegeben. Sie bestritten allerdings, Gsell dabei verletzt zu haben. Diese Behauptung glaubten die Richter ihnen allerdings nicht: Gsell selbst habe das Vorgehen der Täter kurz nach dem Einbruch detailliert und glaubhaft geschildert.

In der Urteilsbegründung erwähnte Gerhard Neuhof am Rande auch Gsells Witwe Tatjana sowie zwei Autoschieber und einen früheren Staatsanwalt. Denn die Ermittler waren zunächst davon ausgegangen, dass der Überfall mit einem von dieser Gruppe geplanten Versicherungsbetrug mit der Limousine der Gsells zusammenhing. "Es gab mit Sicherheit die Planung einer Autoschieberei und entsprechende Gespräche", sagte der Vorsitzende Richter. Wie weit diese Pläne bis zum Überfall auf Gsell gediehen waren, habe das Gericht nicht feststellen können. "Wir mussten es aber auch nicht. Wir mussten nur feststellen, ob einer von ihnen an den Verletzungen des Dr. Gsell schuldig war. Und das konnten wir klar verneinen", sagte Neuhof.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.