El Masri wegen Angriffs auf Oberbürgermeister vor Gericht

Wegen eines gewalttätigen Angriffs auf den Oberbürgermeister von Neu-Ulm muss sich der Deutsch-Libanese Khaled el Masri von diesem Donnerstag an vor dem Landgericht Memmingen verantworten.
von  Abendzeitung
Ihm wird vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen: Khaled el Masri
Ihm wird vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen: Khaled el Masri © ap

MEMMINGEN - Wegen eines gewalttätigen Angriffs auf den Oberbürgermeister von Neu-Ulm muss sich der Deutsch-Libanese Khaled el Masri von diesem Donnerstag an vor dem Landgericht Memmingen verantworten.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 46-Jährigen vorsätzliche Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung zur Last. Der sechsfache Vater hatte sich im September 2009 Zugang zum Büro des Oberbürgermeisters Gerold Noerenberg (CSU) verschafft und dort unvermittelt mit Fäusten auf ihn eingeschlagen und einen Stuhl nach ihm geworfen. Dabei war der OB an der Hand und im Gesicht verletzt worden.

Nach dem Angriff war gegen El Masri Haftbefehl erlassen worden. Da bei ihm Wiederholungsgefahr besteht, befindet er sich seitdem in Untersuchungshaft. Nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Mittwoch hat El Masri die Tat eingeräumt, zu den Motiven jedoch keine Angaben gemacht. Das Gericht wird sich in dem auf zwei Tage angesetzten Prozess wohl auch damit beschäftigen müssen, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bestehen. Neben einem psychiatrischen Gutachter sind acht Zeugen geladen, darunter auch der Oberbürgermeister.

El Masri war 2004 vom US-Geheimdienst nach Afghanistan verschleppt und dort fast sechs Monate gefangen gehalten worden. Er gilt seitdem als traumatisiert. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland hatte er im Januar 2007 in einem Neu-Ulmer Großmarkt Feuer gelegt und war dafür Ende 2007 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ein Gutachter hatte ihn für schuldfähig erklärt, doch das Gericht hatte El Masris Geständnis und die Traumatisierung durch seine Entführung als strafmildernd angerechnet.

dpa

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