Eklat: Hass-Veranstaltungen in städtischen Einrichtungen!

Rathaus-CSU fordert ein konsequentes Verbot. OB Ulrich Maly (SPD) lässt einzelne Mietverträge ändern
von  Abendzeitung
Demonstration gegen Israel in Nürnberg.
Demonstration gegen Israel in Nürnberg. © B. Meyer

Rathaus-CSU fordert ein konsequentes Verbot. OB Ulrich Maly (SPD) lässt einzelne Mietverträge ändern

NÜRNBERG Dürfen sich radikale Gruppen in städtischen Einrichtungen treffen? Die Rathaus-CSU sagt nein. „Die Stadtverwaltung muss alles tun, um zu verhindern, dass sich rechts- und linksextreme sowie religiös fanatisierte Gruppen in städtische Gebäude einmieten und dort eine Plattform für ihr teils offen verfassungsfeindliches Tun finden, das auch vor Antisemitismus nicht zurückschreckt", so der sicherheitspolitische Sprecher der CSU Max Höffkes.

Anlass für den CSU-Vorstoß war eine Hass-Veranstaltung Mitte Februar im Kunst- und Kulturquartier KuKuQ im ehemaligen Komm. Thema: „Bomben und Panzer in Gaza: Noch ein Krieg für das unersättliche Existenzrecht Israels". Hinter dem Veranstalter verberge sich, so Höffkes, laut Verfassungsschutzbericht die „Marxistische Gruppe“. „Solchen extremistischen Gruppierungen darf in Nürnberg als Stadt der Menschenrechte keine Plattform geboten werden", so Höffkes. Er fordert, künftig die Mieter städtischer Einrichtungen genau zu überprüfen!

Künftige Mieter sollen genauer überprüft werden.

Bei der Anti-Israel-Veranstaltung im Februar sei dies jedoch nicht möglich gewesen, so OB Ulrich Maly (SPD) zur AZ. Denn in den Mietverträgen des neu geschaffenen KuKuQ fehlten entsprechende Passagen. „In der Meistersingerhalle ist genau geregelt, dass sie nicht für Veranstaltungen genutzt werden darf, die das Ansehen der Stadt Nürnberg schädigen. Das werden wir künftig auch in den Verträgen des KuKuQ festlegen“, sagte Maly. Er habe dies sofort veranlasst, als er von der Hass-Veranstaltung erfahren habe. „In der nächsten Stadtratssitzung wird darüber abgestimmt!“

Allerdings sei die Entscheidung, was dem Ansehen Nürnbergs schade, nicht einfach. „Man muss das immer gegen den verfassungsrechtlichen Schutz der freien Meinungsäußerung abwägen“, so Maly. So habe die Prüfung der Anti-Israel-Veranstaltung durch den Staatsschutz ergeben, dass sie den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfülle und deshalb auch nicht hätte verboten werden können. mir

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