Eislinger Vierfachmord: Der Sohn sagt aus

Neuer Höhepunkt im spektakulären Prozess um die Bluttat im Schwäbischen. Laut Gutachtern sind die beiden Angeklagten, Andreas H. und sein Freund Frederik B., voll schuldfähig
von  Abendzeitung
Der Vierfachmord von Eislingen – hier die Särge mit den Opfern, hat in ganz Deutschland für Entsetzen gesorgt.
Der Vierfachmord von Eislingen – hier die Särge mit den Opfern, hat in ganz Deutschland für Entsetzen gesorgt. © dpa

Neuer Höhepunkt im spektakulären Prozess um die Bluttat im Schwäbischen. Laut Gutachtern sind die beiden Angeklagten, Andreas H. und sein Freund Frederik B., voll schuldfähig

ULM Die Spannung war förmlich zu spüren: Im Ulmer Prozess um den Vierfachmord von Eislingen sagte gestern Nachmittag der Sohn der getöteten Familie, Andreas H., aus. Davon erhofft sich die Jugendkammer endgültige Klarheit über die Bluttat am 9. April 2009. Bei dem Verbrechen waren der 57-jährige Heilpraktiker Hansjürgen H., seine Frau Else und die beiden Töchter getötet worden.

Einen spektakulären Höhepunkt in dem Aufsehen erregenden Prozess hatte es am 4. November gegeben. Da hatte der mitangeklagte Frederik B., ein Schulfreund von Andreas, gestanden, alleine die insgesamt 31 Schüsse auf die Familie abgegeben zu haben.

Laut Gericht hatte Frederik B. am bisher letzten Verhandlungstag ausgesagt, dass Andreas H. sich in seiner Familie nicht wohlgefühlt und bereits 2008 daran gedacht habe, seine Eltern und seine zwei Schwestern zu töten. Dem habe sich Frederik B. nicht entziehen können, gab dieser weiter zu Protokoll.

Die beiden jungen Männer sollen laut Anklage H.s Eltern und seine beiden Schwestern in der Nacht zum Karfreitag dieses Jahres aus Habgier erschossen haben. Die Tatwaffen stammten aus einem Einbruch in einem Vereinsheim der Schützengilde Eislingen.

Laut Anklage waren die beiden jungen Männer im Oktober in das Vereinsheim eingestiegen. Dort entwendeten sie 17 Waffen, darunter waren auch die beiden späteren Tatwaffen. Außerdem nahmen sie 1700 Schuss Munition mit.

Die beiden mutmaßlichen Mörder sind nach Ansicht des psychologischen Gutachters voll schuldfähig. Dies hatte der Anwalt von B., Klaus Schulz, der Online-Ausgabe des Magazins „Stern“ gesagt. Der Gutachter legte sich demnach aber nicht fest, ob die zwei nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen seien.

Allerdings habe der Gutachter bei seinem Mandanten deutliche Entwicklungsstörungen festgestellt, sagte Schulz dem Magazin zufolge.

Der 57-jährige Heilpraktiker Hansjürgen H. und seine 55-jährige Frau Else sowie deren 22 und 24 Jahre alten Töchter waren im Frühjahr in ihrem Wohnhaus ermordet worden. Laut Anklage wollte Andreas H. zu Hause ausziehen und das Vermögen seiner Eltern – 256000 Euro – erben und seinen Freund beteiligen. Das Urteil wird voraussichtlich am 27. Januar 2010 verkündet.

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