Eishallen Prozess: Gutachter erneut freigesprochen

Im Revisionsprozess um den Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall ist der angeklagte Gutachter erneut vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.
von  dpa

Im Revisionsprozess um den Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall ist der angeklagte Gutachter erneut vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung freigesprochen worden.

Traunstein - Nach Überzeugung des Landgerichts Traunstein ist der Bauingenieur nicht für den Tod von 15 Menschen mitverantwortlich. Der 58-Jährige hatte sich seit September erneut wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Sein Freispruch im ersten Prozess war 2010 vom Bundesgerichtshof kassiert worden. Der Gutachter hatte in städtischem Auftrag keine drei Jahre vor der Katastrophe dem Gebäude einen guten Zustand bescheinigt.

Am 2. Januar 2006 kamen beim Einsturz der Halle 15 überwiegend junge Menschen ums Leben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Nicht nur nach Überzeugung der Verteidiger saß in dem Prozess der Falsche auf der Anklagebank. Selbst mehrere Nebenkläger warfen der Staatsanwaltschaft vor, nach dem ersten Verfahren neue Ermittlungen gegen städtische Verantwortliche unterlassen zu haben. So trat die Verjährung bei fahrlässiger Tötung ein und konnten keine Beamten mehr angeklagt werden.

Nebenkläger Robert Schromm – er verlor bei dem Unglück seine Frau – nannte dies einen Justizskandal. „Die wahren Verantwortlichen wurden der Reihe nach vor Gericht vorgeführt, aber nicht als Angeklagte, sondern als Zeugen.“ Eine Anzeige gegen den Chefermittler wegen Strafvereitelung im Amt blieb ohne Folgen.

Nach Ansicht von Verteidiger Rolf Krüger wäre das Unglück zu verhindern gewesen, wenn Hinweise auf Jahrzehnte zurückliegende Baumängel der Halle im Rathaus gehört worden wären. „Die Stadt hat so lange nichts getan, bis es nichts mehr zu tun gab“, hatte der Anwalt in seinem Plädoyer gesagt. Für die Staatsanwaltschaft hatte der Bauingenieur jedoch seine Pflicht als Gutachter verletzt. Er hätte auch bei einer Studie für lediglich 3000 Euro erkennen müssen, dass Leimfugen in Dachbalken defekt waren, argumentierte die Anklage.

Auch hätte dem im Rathaus als „Statikpapst“ geschätzten Bauingenieur das Fehlen der geprüften Statik auffallen müssen. Dies sah das Gericht offensichtlich anders.

 

 

 

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