Eis-Alarm! Auf Lastwagen lauert eine tödliche Gefahr

Die gefrorene Schicht auf den Dächern kann in gefährliche Geschosse zerbrechen. Unfälle gelten als Körperverletzung
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Gefährliche Lkw-Dachfracht: Der Fahrer des Pkw erschrak, als eine Eisplatte auf seine Windschutzscheibe krachte.
Polizei Gefährliche Lkw-Dachfracht: Der Fahrer des Pkw erschrak, als eine Eisplatte auf seine Windschutzscheibe krachte.

Die gefrorene Schicht auf den Dächern kann in gefährliche Geschosse zerbrechen. Unfälle gelten als Körperverletzung

NÜRNBERG Eisige Temperaturen und Tauwetter – das sorgt nicht nur für glatte Straßen. Sondern auch für eine unterschätzte Gefahr von oben: „Fast täglich kam es in den vergangenen Tagen zu gefährlichen Unfällen auf Autobahnen, weil sich Eisplatten von Lkw-Dächern gelöst haben“, warnt Polizeisprecherin Kathrin Reinhardt.

So kam es vor Kurzem auf der A7 und der A70 bei Schweinfurt innerhalb weniger Stunden zu vier schweren Unfällen, bei denen Eisplatten von Lkw herabschleuderten und in Windschutzscheiben oder auf die Dächer nachfolgender Autos krachten.

„Nur dem Zufall ist es zu verdanken, dass es dabei keine Verletzten gab“, so Reinhardt. „Alle Auto- oder Lkw-Fahrer haben die Pflicht, vor Fahrtantritt das Fahrzeug in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen.“ Dazu gehöre es auch, nicht nur die Scheiben, sondern auch die Dächer von Eis und Schnee zu befreien!

Denn auf Lkw-Dachplanen können sich bis zu mehrere hundert Liter Wasser ansammeln – die dann nach längeren Standzeiten bei Minustemperaturen zu gefährlichen Eis-Bomben werden. Für Lastwagen gibt sogar eigens dafür vorgesehene Räumstellen, beispielsweise beim Autohof in Geiselwind. Die Orte können im Internet unter www.dvr.de abgerufen werden.

Wer aber erwischt wird, dem droht ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Bei herabfallenden Eisplatten ist ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei fällig. Wenn es kracht, erhöht sich die Strafe auf mindestens 120 Euro und drei Punkte. Kommt bei einem Unfall jemand zu Schaden, handelt es sich um Straftaten im Bereich der Körperverletzung – oder gar der fahrlässigen Tötung!

„Wir appellieren deshalb an alle betroffenen Verkehrsteilnehmer, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen und bei den momentanen Straßenverhältnissen mehr Zeit einzuplanen“, bittet Reinhardt.au

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