Einigung zwischen Sarrazin und Verlag: Keine Entschädigung

München (dpa/lby) - Obwohl sein alter Verlag sein Buch nicht veröffentlichen wollte, bekommt Ex-Bundesbanker Thilo Sarrazin keine Entschädigung. Darauf einigten sich beide Parteien vor dem Landgericht München I, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte.
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Thilo Sarrazin bei einer Veranstaltung. Foto: Matthias Bein/zb/dpa
dpa Thilo Sarrazin bei einer Veranstaltung. Foto: Matthias Bein/zb/dpa

München (dpa/lby) - Obwohl sein alter Verlag sein Buch nicht veröffentlichen wollte, bekommt Ex-Bundesbanker Thilo Sarrazin keine Entschädigung. Darauf einigten sich beide Parteien vor dem Landgericht München I, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Der umstrittene Autor und frühere Berliner Finanzsenator darf demnach aber einen Großteil der Vorschusszahlung behalten. 75 000 Euro bleiben laut Einigung vom Montag bei ihm, lediglich 25 000 Euro muss Sarrazin zurückzahlen.

Sarrazin Freude sich über die Vereinbarung. "Ich bin sehr zufrieden" ließ er über seinen Anwalt mitteilen. Der "Bild"-Zeitung hatte er zuvor gesagt, das Geld mit einem weinenden Auge zu zahlen. Eine Sprecherin vom Verlag Random House sagte, man habe ohnehin nicht damit gerechnet, dass Sarrazins Forderung auf Schadenersatz erfolgreich sein werde. Vor Gericht einigten sich beide Seiten außerdem, Sarrazins Autorenvertrag zu beenden.

Sarrazin hatte dem Verlag Rufschädigung vorgeworfen, weil dieser sein neues Werk nicht mehr habe veröffentlichen wollen. Dabei habe er inhaltlich geliefert, was der Verlag bestellt habe, sagte der langjährige SPD-Politiker in der Verhandlung im Sommer 2018. Die Gegenseite hatte argumentiert, das Manuskript habe sich - wie jedes Werk des Autors - als sehr arbeitsintensiv erwiesen. In der damaligen Fassung sei es nicht publikationsfähig gewesen. Beide Seiten hatten die Zusammenarbeit schließlich beendet.

Das betreffende Buch "Feindliche Übernahme - wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht" ist mittlerweile bei einem anderen Verlag erscheinen.

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