Einfach nur die Berge: Seit 50 Jahren gibt es den Alpenplan

Am 1. September 1972 hat Bayerns Regierung den Grundstein für eine moderate Erschließung der Alpen gelegt – eine Aufweichung ist nicht in Sicht. Naturschützer fordern aber noch mehr
von  AZ/rus
Kleiner Watzmann (l.) und Watzmann liegen in der Ruhezone C des Alpenplans. Hier darf also keine Seilbahn gebaut werden.
Kleiner Watzmann (l.) und Watzmann liegen in der Ruhezone C des Alpenplans. Hier darf also keine Seilbahn gebaut werden. © dpa

München - Eine Seilbahn auf den Watzmann? In der Gondel auf die Alpspitze im Wettersteingebirge?

Gegen die unkontrollierte Erschließung der bayerischen Bergwelt

Gäbe es den Alpenplan nicht, wäre das wahrscheinlich längst Realität. Doch heute vor 50 Jahren, am 1. September 1972, haben Landtag und Bayerische Staatsregierung dieses wichtige Instrument gegen die unkontrollierte Erschließung der bayerischen Bergwelt verabschiedet. Darauf weist der Deutsche Alpenverein (DAV) in einer Mitteilung hin und blickt nochmal auf die Entstehung und Entwicklung zurück.

Auslöser für dieses Raumordnungs-Instrument war "der in den 1960er Jahren zu beobachtende, nicht zuletzt vom Deutschen Alpenverein kritisierte Boom der Bergbahnen", schreibt der Verein auf seiner Homepage. Als Reaktion darauf legte Dr. Helmut Karl von der Landesstelle für Naturschutz einen Planentwurf vor.

Alpenplan: Teil des ersten Bayerischen Landesentwicklungsprogramms 1972

Dieser unterschied drei Zonen - gemäß dem Grad der Erschließung, landschaftsökologischen Kriterien und den Naturgefahren. Darauf aufbauend trat der Alpenplan als Teil des ersten Bayerischen Landesentwicklungsprogramms im Herbst 1972 in Kraft.

Aber was genau ist der Alpenplan? Laut DAV das wichtigste Instrument zum Schutz der Bayerischen Alpen. Er reguliert deren Erschließung mit Bauvorhaben wie Liften und Seilbahnen, Skipisten und Rodelbahnen, öffentlichen und privaten Straßen, Wegen oder Flugplätzen.

Liftanlage im Skigebiet Grasgehren am Riedberger Horn: Die Staatsregierung hat die einst gegen wütende Proteste durchgedrückten Änderungen am Alpenplan am 30. April 2019 wieder rückabgewickelt.
Liftanlage im Skigebiet Grasgehren am Riedberger Horn: Die Staatsregierung hat die einst gegen wütende Proteste durchgedrückten Änderungen am Alpenplan am 30. April 2019 wieder rückabgewickelt. © dpa

Unterteilt werden die Alpen im Plan in drei verschiedene Regionen: A, B und C. Zone C, in der etwa auch Alpspitze und Watzmann liegen, ist die Ruhezone, in der keinerlei Erschließung zulässig ist. Auch Rotwand, Geigelstein, Hochgern und Sonntagshorn liegen in dieser Zone. In Zone C liegt beispielsweise aber auch das Riedberger Horn, das quasi zum Sinnbild für die Bedeutung des Alpenplans wurde. Um dort, trotz Schutzzone C, den Bau einer Skischaukel zu ermöglichen, änderte die Bayerische Staatsregierung im Jahr 2017 den Alpenplan - trotz großer Proteste.

Naturschutzverbände gegen Änderung des Alpenplans

Diese Entscheidung hatte nicht lange Bestand: 2018 wurde die Änderung zurückgenommen, 2019 rückabgewickelt - nicht zuletzt weil sich Naturschutzverbände vehement für den Erhalt des Alpenplans einsetzten. Was den DAV besonders freut: "Die zuvor beschlossenen Ausgleichsflächen verblieben in der Zone C, der Alpenplan ging somit gestärkt aus der Krise hervor."

Der Vollständigkeit halber: In Zone B werden Vorhaben nach eingehender Prüfung zugelassen, Zone A ist die "Erschließungszone".

"Der Alpenplan schützt die Bayerischen Alpen vor übermäßiger Erschließung - dem Alpenplan verdanken wir, dass es immer noch Berge ohne Seilbahnen, Speicherteiche oder Funpark-Elemente gibt", erklärt Hanspeter Mair, Leiter des Geschäftsbereichs Alpine Raumordnung beim DAV, die Bedeutung des Raumplanungsinstruments. "Sein 50-jähriges Bestehen ist auf jeden Fall ein Grund zum Feiern!" Das tut der DAV am 20. Oktober: Auf dem Wendelstein soll ein Festakt stattfinden.

Und in Zukunft? Drängen neue Probleme, ein neuer Bau-Boom: "Was wir beim DAV als zusätzliche Herausforderung sehen, sind Erschließungen außerhalb der Zone C. Aktuell beschäftigt uns - mal wieder - die Seilbahnförderrichtlinie. Nicht zum ersten Mal fordern wir, dass Nachhaltigkeitskriterien Voraussetzung für Förderungen werden. Dazu werden wir im September eine Petition in den bayerischen Landtag geben", so Hanspeter Mair.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.