Eine mildere Strafe für die Horror-Mutter?

Melanie F. erschlug ihre Tochter, schüttelte ihren Sohn zum Pflegefall. Sie legte jetzt Revision ein
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Melanie F. versuchte sich während des Prozesses hinter einem Aktenordner zu verstecken. Ihre Anwälte legen Revision ein.
dapd Melanie F. versuchte sich während des Prozesses hinter einem Aktenordner zu verstecken. Ihre Anwälte legen Revision ein.

Melanie F. erschlug ihre Tochter, schüttelte ihren Sohn zum Pflegefall. Sie legte jetzt Revision ein

BAYREUTH Der gewaltsame Tod der sieben Tage alten Amelie aus Pegnitz in Oberfranken – vor Kurzem wurde Horror-Mutter Melanie F. (22) deshalb vom Bayreuther Landgericht zu sechs Jahren Jugendhaft verurteilt. Doch jetzt legt ihre Verteidigung Revision ein. Ihr ist das Urteil zu hart...

Die Folge: Der BGH muss nun die Rechtssprechung prüfen und den Fall gegebenenfalls ganz neu verhandeln lassen.

Rückblick: Melanie F. war vom Landgericht Bayreuth am 13. Dezember verurteilt worden. Die Frau hatte zugegeben, im November 2008 ihren zwei Tage alten Sohn Raphael so stark geschüttelt zu haben, dass er eine Hirnblutung erlitt und seitdem ein 100-prozentiger Pflegefall ist. Und sie gestand, im Oktober 2009 ihre sieben Tage alte Tochter Amelie erschlagen zu haben.

In beiden Fällen gab sie als Motiv Überforderung an. Sie habe vergeblich versucht, ihre weinenden Kinder ruhig zu stellen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Melanie F. sogar achteinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung wollte wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung dagegen nur vier Jahre. Die Anwälte der Frau stützten sich auf ein psychiatrisches Gutachten, das ihrer Mandantin eine weit unterdurchschnittliche Intelligenz und erhebliche Reiferückstände bescheinigt hatte. Die junge Frau habe daher die Konsequenzen ihres Tuns nicht absehen können, argumentierten sie. azn

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