Ein Video belastet Stephan Mayer (CSU)
Stephan Mayer (39), CSU-Abgeordneter aus Altötting, hat einen Unfall gebaut. Offenbar mit mindestens 170 km/h. Es gibt einen Video-Beweis
Mühldorf - Wenn es um Law und Order geht, brüllt die CSU traditionell besonders laut. Bei der Kriminalitätsbekämpfung spricht sie sich klar für die Vorratsdatenspeicherung aus. Dumm nur, wenn gespeicherte Daten auch einen CSUler überführen könnten.
Der Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer (39) aus Altötting, der im September mit 65,8 Prozent in Bayern die meisten Wählerstimmen holte, wollte offenbar verhindern, dass ihn ein Video aus einer Überwachungskamera überführt. Denn die hatte ihn dabei gefilmt, wie er statt mit erlaubten 80 km/h mit Tempo 170 bis 190 einen Unfall verursachte.
Der Crash geschah am 3. März diesen Jahres. Stephan Mayer kam vom Starkbieranstich der CSU in Marktl, kurz nach Mitternacht fuhr er auf der A94 nach München. Bei Heldenstein nahe Mühldorf wollte der Politiker im Tunnel ein anderes Auto überholen. Hier gilt Tempo 80. Mayer fuhr auf der linken Spur mit seinem 5er-BMW von hinten auf einen Pickup auf. Die Front seines schweren Wagens wurde dabei völlig zerstört. Der BMW krachte anschließend noch gegen die Leitplanke. Mayer und der Pickup-Fahrer (20) wurden in Kliniken eingeliefert, konnten aber nach wenigen Tagen wieder entlassen werden.
Die Unfallursache galt zunächst als unklar. Betrunken war der Abgeordnete nicht, wie eine Blutprobe ergab. Doch inzwischen hat die Polizei Beweismaterial gesammelt. Eine Kamera im Tunnel hatte ihn gefilmt. Auch wie schnell er unterwegs war, ist dokumentiert. Stephan Mayer, selbst Rechtsanwalt, war zur Unfallzeit mit 170 bis 190 km/h unterwegs.
Dieser Videobeweis passte dem CSU-Abgeordneten offenbar gar nicht: Er versuchte, ihn anzufechten. Nach seiner Auffassung hätte die Aufzeichnung zu diesem Zweck nicht gespeichert werden dürfen. Bislang genießt Stephan Mayer Immunitätsschutz. Zwar hat die Staatsanwaltschaft die Aufhebung beantragt, doch vor der Bundestagswahl wurde der Antrag nicht mehr behandelt. Nach Mayers Wiederwahl muss nun erst ein neuer Ausschuss gebildet werden. Juristen gehen davon aus, dass die Immunität aufgehoben wird.
Mayer wollte sich zu seinem Fehltritt nichts sagen. Dem Wochenblatt in Mühldorf sagte er nur: „Das ist ein schwebendes Ermittlungsverfahren, dazu werde ich mich nicht äußern."
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