Ein veraltetes Gesetz

Die AZ-Redakteurin Annette Zoch schreibt über Psychiatrie in Bayern.
Annette Zoch |
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Die AZ-Redakteurin Annette Zoch schreibt über Psychiatrie in Bayern.

 

Gustl Mollath kommt frei. Das ist eine gute Nachricht. Für ihn selbst, aber auch für Bayerns Bürger und ihr möglicherweise beschädigtes Vertrauen in den Rechtsstaat. Jetzt kann der Fall neu untersucht und hoffentlich fair und objektiv beurteilt werden.

Die Diskussion um Gustl Mollath bietet – unabhängig von seinem konkreten Fall – aber auch die Chance, ein weiteres wichtiges Thema ins Zentrum der Diskussion zu rücken: den Umgang mit Psychiatrie und Unterbringungsverfahren in Bayern. Auch wenn die Datenlage dürftig ist, zeigen die vorhandenen Zahlen, dass in Bayern mehr als doppelt so viele Menschen eingewiesen werden als zum Beispiel in Baden-Württemberg. Dies liegt nach Ansicht von Experten an einem veralteten Unterbringungsgesetz. In diesem steht der Schutz der öffentlichen Sicherheit im Vordergrund und nicht die Hilfe für die Betroffenen. Kranke werden im psychiatrischen Notfall wie Kriminelle behandelt und von der Polizei abgeholt – was sie nur noch mehr stigmatisiert in einer Gesellschaft, die gegenüber psychisch Kranken ohnehin schon große Berührungsängste hat.

Neben Hessen hat nur Bayern noch kein modernes Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. In allen anderen Ländern sind die Einweisungszahlen niedriger. Womöglich kommt es dort gar nicht zur Eskalation, weil dank ambulanter Krisendienste erst alle anderen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Doch ein solches Hilfsnetz kostet Geld. Das muss der Freistaat erstmal in die Hand nehmen wollen.

 

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